typ:burglehn
Burglehn
Der Begriff Burglehn bezeichnete im mittelalterlichen Recht zweierlei:
- eine besondere Lehnsform und
- ein Burggut als abgegrenzten Bezirk vor den Burgmauern.
Quelle: Wikipedia
typ/burglehn.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1
