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Blutgericht

Die Blutgerichtsbarkeit, auch als Blutbann, Hochgerichtsbarkeit bzw. Hohe Gerichtsbarkeit, Fraisch, Halsgerichtsbarkeit oder Grafschaftsrecht bzw. Vogteirecht bekannt, war im Heiligen Römischen Reich die peinliche Gerichtsbarkeit (peinlich bezieht sich auf das lateinische poena ‚Strafe‘) über Taten, die mit Körperstrafen wie Verstümmelungen oder dem Tod bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ waren.

Quelle: Wikipedia

typ/blutgericht.1679300411.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)