text:ii._die_wochentage
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II. Die Wochentage
- Wenn Jemand an einem Sonntage geboren ist, so kann er Geister sehen.
- Wenn Jemand an einem Sonntage von einer Krankheit so befallen wird, dass er sich legen muss, so stirbt der Betreffende.
- Wenn man an einem Dienstag oder Freitag heirathet so wird die Ehe eine glückliche.
- An einem Mittwoch oder Sonnabend darf man nicht heirathen.
- An einem Mittwoch oder Sonnabend darf man keine Reise antreten.
- An einem Mittwoch darf man keinen Weizen, an einem Sonnabend keinen Roggen säen.
- Wenn die Hirse gedeihen soll, so muss man sie des Sonnabends säen. Kann man das nicht an einem Sonnabend thun, so mag man sie auch an einem Mittwoch säen, aber nicht an einem andern Tage.
Quelle: Edmund Veckenstedt: Wendische Sagen, Märchen und abergläubische Gebräuche. Leuschner & Lubensky, Graz 1880
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