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sagen:veckenstedt102

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Ein Hecht verklagte einst ein Kalb. Beide gingen zu einem Rechtsanwalt und trugen demselben ihren Streit vor. Der Rechtsanwalt entschied folgendermassen: „Der Hecht hat Recht, aber das Kalb ist mehr als der Hecht: folglich hat das Kalb Recht!“ Sielow

Quelle: Edmund Veckenstedt: Wendische Sagen, Märchen und abergläubische Gebräuche. Leuschner & Lubensky, Graz 1880


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