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sagen:sagenschwaben268b

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Wünschelrute 2.Sage

  Mündlich überliefert aus Wurmlingen, Derendingen und sonst woher

Mit einer Haselrute, die man am Karfreitag vor Sonnenaufgang unbeschrien schneidet, kann man einen Abwesenden prügeln. Man darf nur ein Kleidungsstück ausziehen, drauf losschlagen und dabei an den Abwesenden denken, so bekommt er sicher die Schläge­.

Andere sagen bestimmter so: Die Haselnussrute zum Durchprügeln eines Entfernten muss eine Einjährige sein. Sodann muss sie am Karfreitagmorgen vor Sonnenaufgang mit drei Schnitten abgeschnitten werden, wobei man zugleich nach Osten blicken und die drei höchsten Namen aussprechen soll. Will man mit dieser Rute nun einen Abwesenden prügeln, so nimmt man einen Fetzen oder Lumpen, sieht nach Osten, spricht den Namen des anderen aus und schlägt auf den Fetzen, solange man Lust hat. Bekommt er Löcher, so wird auch die Haut des entfernten Menschen durchlöchert.

Dass diese Sache ihre Richtigkeit hat, kann folgende Geschichte be­weisen. Es zogen einmal zwischen Wurmlingen und Pfäffingen Soldaten hin, während ein Schäfer, auf seinen Stab gelehnt, zusah. Da schoss ein guter Schütze ihm den Stab unter dem Hintern weg, sodass der Schäfer zur Erde stürzte. Um sich zu rächen, zog der Schäfer sogleich seinen Kittel aus und prügelte diesen mit einer solchen Rute, die er bei sich hatte, woran der Soldat jämmerlich schrie und von seinen Kameraden verhöhnt wurde wegen der Schläge, die er aus der Ferne kriegte.

Quelle: Deutsche Sagen, Sitten und Gebräuche aus Schwaben, gesammelt von Dr. Ernst Meier, Stuttgart, Verlag der J. B. Metzler'schen Buchhandlung, 1852


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