sagen:sagenschwaben195i
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Hexen 9
Hat eine Hexe oder ein Hexenmeister ein Stück Vieh beschädigt oder umgebracht, so kann man sie zur Strafe ziehen. Man steckt in das Herz des toten Tieres drei Nägel und drückt diese täglich etwas tiefer hinein, so muss die betreffende Person absterben, wenn sie nicht kommt und um Erbarmen bittet und man die Nägel herauszieht. Ebenso stirbt eine Hexe an der Schwindsucht, wenn man ihre Fußtritte ausschneidet und in den Kamin hängt.
Quelle: Deutsche Sagen, Sitten und Gebräuche aus Schwaben, gesammelt von Dr. Ernst Meier, Stuttgart, Verlag der J. B. Metzler'schen Buchhandlung, 1852
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