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Zwickau gehörte zum Vogtlande

  Herzog, Chronik von Zwickau. I. 1839, S. 69.

Es wird behauptet, daß Zwickau oder doch ein Teil seines Weichbildes ehedem zum Vogtlande gehört habe. Man hat nämlich ein altes Sprichwort: »Daß die Zwickauer im Meißnerlande sterben und im Vogtlande begraben werden,« und noch heutzutage hört man die Redensart: »Er wird ins Vogtland getragen,« d. i. er wird begraben.

Anmerkung: Obschon Zwickau nahe an der Grenze des Vogtlandes lag, so hat es doch nie zu diesem selbst gehört. Es stand zwar als Reichsstadt ehedem unter den Reichsrichtern des Pleißnerlandes zu Altenburg, welche fast immer aus dem Geschlechte der Vögte genommen wurden, und später als markgräflich meißnische Stadt hatte Zwickau seine eigenen Untervögte, welche im Namen der Landesherren die Gerichtsbarkeit ausübten. Dies währte bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts, da der Rat die Gerichte über die Stadt erlangte.

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