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sagen:graessesachsen146

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Der Drache in Cotta bei Dresden

  S. v. Weber. Bd. II. S. 395.

Im Jahre 1714 ist das Ehepaar Kirsten zu Cotta bei Dresden in Anklagestand gesetzt worden, weil sie den Drachen hätten, den Viele bei ihnen aus- und einfliegen gesehen, das Vieh behexten, so daß keine Butter gemacht werden konnte u. s. w.; allein unter dem 5. Novbr. wurden sie freigesprochen.

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. Schönfeld, Dresden 1874


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