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Nachtmahr
Erasmi Francisci höllischer Proteus S. 103 ff. S. de Vries, de Satan II, 299.
In einer ansehnlichen Stadt Deutschlands bezogen zwei begüterte Mädchen ein Haus, in welchem es, wie man allgemein sagte, umging; sie wußten aber davon nichts, als sie dasselbe gemiethet. Als sie nun da wohnten, geschah es häufig und selbst zwei und dreimal in der Woche, daß Nachts, sobald sie sich zu Bette gelegt, etwas auf sie fiel, welches sie so druckte, als hätte eine schwere Last auf ihnen gelegen; obschon sie davon zu ersticken meinten, konnten sie doch nicht ein Wortlein einander zurufen oder Hülfe schreien. Dies begegnete ihnen nicht nur, wenn sie schliesen, sondern selbst, während sie noch ganz wach waren. Mehremale sahen sie beim hellen Mondschein, wie ein dunkles Schattenbild kommen, welches sich über sie wars. Sie klagten darüber bitterlich bei einem verständigen und ehrlichen Manne, doch der sprach, das wäre nur Einbildung und kame von schwerem Blute, und sie sollten einen Arzt darum berathschlagen. Das war aber nicht also und schweres Blut konnte nicht schuld sein, denn sie hatten diese Gesichte nicht allein bei Nacht, sondern auch am hellen Tage. Da nämlich hörten sie sehr häufig ein seltsam Gepolter in ihrer Schlafkammer sowohl, wie in andern Zimmern. Wenn sie die Treppen herauf oder herabgingen, sahen sie oft einen schwarzen, langen und häßlichen Mann, der ihnen auch einigemal nachfolgte, wenn sie sich aus der Kuche in ein anderes Zimmer begaben. Einmal hatten sie eine Frau zum Besuche und während sie mit derselben sprachen, erhob sich in der Kuche ein solch Gerassel, Gepolter und Getreibe, daß die Frau in Angstschweiss gebadet dasaß und seitdem das Haus nicht mehr betrat.
Da sprach man endlich den Prediger über die Sache, und dieser rieth ihnen zu fleißigem Beten, doch half das anfangs gar wenig; doch als sie damit fleißig anhielten, ging es besser, der Spuk hörte aber nicht eher auf, sie zu quälen, bis sie ein ander Haus bezogen.
Quellen:
- Johannes Wilhelm Wolf, Deutsche Märchen und Sagen, Leipzig, F. A. Brockhaus, 1845
