lex:schaenke
Schänke
Schänke ist die historische Bezeichnung für eine Gaststätte mit Krugrecht. Die Schreibweisen „Schenke“ (zu „ausschenken“) und „Schänke“ (zu „Ausschank“) sind gleichermaßen zulässig. Ein modernes Synonym ist Kneipe. Quelle: Wirtshaus
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