lex:inquisit
Inquisit
Als Inquisiten wurden in der Schweiz Untersuchungsgefangene bezeichnet. Dies waren Inhaftierte, die noch nicht rechtskräftig verurteilt worden sind.
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Als Inquisiten wurden in der Schweiz Untersuchungsgefangene bezeichnet. Dies waren Inhaftierte, die noch nicht rechtskräftig verurteilt worden sind.