Heideläufer

Im Königreich Preußen trugen die königlichen Beamten noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Bezeichnungen „Heidewärter“ und „Heideläufer“. Die dazugehörigen Dienstwohnungen nannte man Heidehaus. Ab 1742 gab es die Bezeichnung „Unterförster“. Für den im Jahr 1727 noch als „Heideläufer“ benannten Beamten taucht ab 1740 die Bezeichnung „Gehender Förster“ auf.

Niemand konnte die Stelle eines gehenden Försters erlangen, der nicht wenigstens zwei Jahre im Jäger-Carabiniere-Bataillon gedient hatte. Das Gehalt der gehenden Förster wurde nach der Größe ihrer Reviere bestimmt, jedoch konnte es die Summe von 800 Francs nicht übersteigen.