Burglehn
Der Begriff Burglehn bezeichnete im mittelalterlichen Recht zweierlei:
eine besondere Lehnsform und
ein Burggut als abgegrenzten Bezirk vor den Burgmauern.
Quelle:
Wikipedia
Verwunschene Jungfrau auf dem Burglehn bei Lübben
typ
,
burg
,
spukort