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VIII. Der Tod

  1. Wenn man an Blumen riecht, welche man von dem Kirchhof geholt hat, so verliert man den Geruch.
  2. Wenn man auf dem Kirchhof Blumen pflückt und stellt dieselben in einem Glase in seinem Zimmer auf, so wird man bald von einem Unglück heimgesucht.
  3. Wenn Jemand in dem Augenblicke, in welchem er stirbt, an eine Person denkt, so öffnet sich bei dieser die Thür.
  4. Wenn Jemand in der Nacht im Begriff ist zu sterben und er denkt an eine Person, so hört diese neben sich ein Geflüster oder ein ähnliches Geräusch.
  5. Wenn Jemand stirbt und es befindet sich im Zimmer eine Wanduhr, so laufen die Gewichte ab und die Uhr bleibt stehen.
  6. Wenn man sich in der Christmesse umsieht, so erblickt man Diejenigen, welche im nächsten Jahre sterben werden.
  7. Wenn Jemand zu Grabe geläutet wird und es schlägt die grosse Glocke zuletzt an, so stirbt bald ein Erwachsener, wenn die kleine zuletzt anschlägt, so stirbt bald ein Kind.
  8. Wenn man des Nachts dreimal um ein Haus geht, so sieht man darin eine Leiche.
  9. Wenn ein Grab gegraben wird und es fällt wiederholt Sand in die Grube nach, so giebt es bald einen zweiten Todten in der Familie.
  10. Hat ein Todter den Mund oder die Augen offen, so stirbt bald Jemand aus der Familie.
  11. Wenn sich der Gesichtsausdruck eines Todten so verändert, dass er Jemand ähnlich sieht, so stirbt die betreffende Person, welcher der Todte ähnlich geworden ist, bald.
  12. Wenn die Kinder Jemand im Spiel begraben, so stirbt bald Jemand aus der Familie.
  13. Wenn man das Brod mit der verkehrten Seite auf den Tisch legt, so stirbt bald Jemand aus der Familie.
  14. Wenn die Hunde in einem Gehöffte die ganze Nacht hindurch heulen, so stirbt bald darauf die Frau des Hauses.
  15. Wenn man auf seinem Wege einem Kalbe begegnet, so stirbt bald Jemand aus der Familie.
  16. Wenn ein Pferd bei einem Hause nicht vorbei will, so giebt es in dem Hause bald einen Todten.
  17. Wenn eine Henne kräht, so bedeutet das ein Unglück für den Besitzer des betreffenden Gehöftes, kräht aber der Hahn sehr oft, so stirbt bald Jemand aus der Familie des Besitzers.
  18. Wenn eine Henne vom Zaune herab kräht, so muss man dieselbe schnell schlachten. Unterlässt man das, so stirbt bald Jemand im Hause.
  19. Wenn ein Hahn ungewöhnlich spät kräht, so stirbt bald Jemand im Hause.
  20. Wenn eine Eule gegen das Fenster flattert, so stirbt bald Jemand aus dem betreffenden Hause.
  21. Fliegt eine Eule über ein Haus und schreit dabei, so stirbt bald Jemand im Hause.
  22. Sieht mau des Abends den Todtenvogel um das Haus fliegen, so stirbt im Hause bald Jemand.
  23. Wenn man hinter den Spiegel Pfauenfedem steckt, so stirbt bald Jemand aus der Familie.
  24. Wenn man einen Obstbaum umhaut, ohne dass man dazu gezwungen ist, so stirbt bald Jemand aus der Verwandtschaft.
  25. Wenn sich plötzlich ein grosser Sturm erhebt, so erhängt sich binnen drei Tagen Jemand.
  26. Auf den Sarg eines Todten darf man keine Thräne fallen lassen. Thut man das, so raubt man ihm die Ruhe.
  27. Wenn man so über einen Todten weint, dass eine Thräne auf ihn niederfällt, so holt der Todte den Weinenden bald in das Grab nach.
  28. Wenn der Todte in den Sarg gelegt ist, so muss man auf den geschlossenen Sarg ein Beil legen.
  29. Ist eine Leiche im Zimmer, so muss man den Spiegel verhängen oder wenigstens die Leiche so stellen, dass sie sich nicht spiegeln kann. Steht nämlich die Leiche so, dass sie sich spiegeln kann, und man verhängt den Spiegel nicht, so stirbt bald Jemand aus der Familie.
  30. Wenn eine Frau gestorben ist und man versieht es bei dem Ankleiden der Leiche, so dass das Haubenband sich an den Mund der Todten schubbern kann, so stirbt Einer aus der Familie nach dem Andern. Dem Sterben wird erst Einhalt gethan, wenn man die Leiche ausgräbt und das Band von dem Munde entfernt.
  31. Wenn Jemand stirbt, so muss man die Uhr in der Stube anhalten. Thut man das nicht, so schlägt die Uhr bald einem zweiten Todten in der Stube.
  32. Stirbt Jemand im Hause, so muss man dies den Bienen, dem Vieh, dem Vogel, welchen man sich in der Stube hält, anmelden. Hat man das nicht gethan, so stirbt das Vieh und der Vogel bald, die Bienen aber gehen ein.
  33. Wenn Jemand im Hause gestorben ist, so muss man es den Blumen anzeigen. Thut man das nicht, so gehen die Blumen ein.
  34. Wenn man eine Leiehe aus dem Hause trägt, so muss man sie mit den Füssen voran hinaustragen. Geschieht das nicht, so sieht sich der Todte in dem Augenblick, in welchem man ihn hinansträgt, nach Jemand in der Familie um, welcher ihm dann bald darauf in das Grab folgt.
  35. In dem Augenblick, in welchem ein Todter aus dem Hause getragen wird, muss das Vieh gefüttert werden. Geschieht das nicht, so stirbt bald das eine oder andere Stück.
  36. Ist eine Leiche im Hause, so muss man alle Thüren schliessen. Geschieht das nicht, so hat man bald eine zweite Leiche im Hause.
  37. Trägt man eine Leiche aus dem Hause, so muss man die Stühle oder Bänke, auf welchen dieselbe gestanden hat, umwenden. Thut man das nicht, so stirbt Derjenige bald, welcher sich darauf setzt.
  38. Wenn aus dem Hause eine Leiche getragen wird und man sehliesst hinter den Leichenträgem nicht die Thür, so folgt der ersten bald eine zweite Leiche.
  39. Wenn man einen Todten in ein Haus tragt, so sterben alle Bewohner des Hauses in kurzer Zeit.
  40. Wenn Vater und Mutter gestorben sind und die Kinder rodien (?) von ihnen, so wachen sie auf und schwirren um die Kirche herum.
  41. Wenn Jemand gestorben ist, so muss man des Abends in der Stube, in welcher er sich aufzuhalten pflegte, Waschwasser und ein brennendes Licht aufstellen. Der Todte pflegt nämlich noch einmal in der Nacht zu kommen und sich in seinem Zimmer, wenn er Wasser findet, zu waschen.
  42. Wenn der Vater oder die Mutter gestorben sind, dann muss man in der Stube eine Schüssel mit Wasser aufstellen. Alsdann kommt der Todte in der Nacht, wäscht sich und küsst die Kinder. Ist das geschehen, so geht der Todte ruhig wieder fort. Am andern Morgen haben die Kinder alsdann von dem Kuss einen rothrbraunen Fleck auf der Backe.
  43. Wenn unter dem Hause ein Leichnam vergraben ist, so bringt derselbe den Bewohnern des Hauses Glück.
  44. Wenn man einem Todten etwas lügenhaftes nachsagt, so kommt der Todte in der Nacht und peinigt den Lügner.
  45. Wenn eine Wöchnerin stirbt und ihr Kind wird nach dem Tode der Mutter nicht gehörig gepflegt, so peinigt die Todte die nachlässige Pflegerin.
  46. Wenn Jemand sehr furchtsam ist, so muss er einem Todten an die grosse Zehe fassen. Hat er das gethan, so vergeht seine Furchtsamkeit.
  47. Wenn ein ungetauftes Kind stirbt, man schneidet ihm die Finger ab und brennt dieselben an, so wird man nicht gesehen, wenn man stiehlt.
  48. Wenn man etwas begehen will, was Niemand wissen oder erfahren soll, z. B. einen Diebstahl, so muss man sich von einem Gehenkten oder einem Gerichteten einen Finger zu verschaffen suchen. Hat man das gethan und man tragt den Finger bei sich, so bleibt jede That, welche man begeht, unentdeckt.
  49. Wer von dem Strick eines Erhenkten ein Stück bei sich trägt, der kann dreist einen Diebstahl oder einen Mord begehen, denn ihm kann keine Polizei etwas anhaben.
  50. Wenn man sich von dem Strick eines Erhenkten ein Stück verschafft hat, so kann man damit die Krankheiten der Pferde heilen.
  51. Wenn man von einem Erschlagenen stets etwas bei sich tragt, so hat man Glück in Allem, was man unternimmt.

Quelle: Edmund Veckenstedt: Wendische Sagen, Märchen und abergläubische Gebräuche. Leuschner & Lubensky, Graz 1880