<<< vorherige Sage | Fünfte Abtheilung: Zaubersagen | nächste Sage >>>
Magnus S. 132.
Den 19. December 1619 wurde dem Adam Schneider zu Sorau die rechte Hand auf öffentlichem Markte abgehauen und in den Busen gesteckt, die linke aber auf den Rücken gebunden, ihn selbst aber setzten die Henkersknechte rücklings auf eine Schleife und führten ihn also bis zum Gerichte, daselbst hängten sie ihn an einen Schwenkgalgen und schlugen die rechte Hand auf denselben zugleich auch an. Die Ursach alles dessen war diese:
Quelle: Karl Haupt, Sagenbuch der Lausitz, Leipzig, Verlag von Wilhelm Engelmann,1862