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Die unschuldig Hingerichtete

Zu Osterode diente in einem Hause eine Magd, die war bisher ganz redlich gewesen, und der Eigenthümer des Hauses beschuldigte sie eines Diebstahls, sie sollte nämlich einen Ring gestohlen haben. Die Magd betheuerte zwar lange ihre Unschuld, aber es half nichts, sie wurde ins Gefängniß gebracht. Damals galt aber das Gesetz: daß wer fünf Thaler an Werth gestohlen hätte, den Galgen bekleiden müßte, und deshalb wurde die Magd auch nach dem Uehrderberge unweit Osterode zum Galgen geführt.

Es begleitete sie aber dahin ein frommer Pfarrer, der sie tröstete und zur Beichte aufforderte; sie betheuerte ihre Unschuld, und dem Pfarrer wurde zuletzt doch schwül ums Herz. Sie gab ihm die Versicherung, daß sie durch zwei Tauben, die ihm in sein Haus fliegen sollten, ihre Unschuld zeigen wollte. Nicht lange danach, daß sie gerichtet war, kamen auch wirklich die zwei weißen Tauben und flogen in das Zimmer des Pfarrers. Da trug der Pastor darauf an, daß der Galgen abgerissen wurde, was auch geschah, und es ist nach der Zeit Keiner wieder so leicht hingerichtet.

Andere sagen, es sei vor achtzig bis neunzig Jahren gewesen, daß die Magd in Osterode unschuldig hingerichtet sei, und sie habe vor dem Galgen, der auf dem Uehrderberge bei Osterode stand, gesagt: sie würde so lange in Schafsgestalt nach ihrem Tode spuken gehen, bis ihre Unschuld an den Tag käme. Wie sie nun gehängt war, da konnten die Leute vierzehn Tage lang nicht schlafen vor allem Schafblöken, bis es sich fand, daß eine Elster den Ring gestohlen hatte.

Quellen: