<<< zurück | IX. Hexen und Zauberer | weiter >>>

Die Diebslichter und Diebskerzen - 1. Sage

  E. M. Arndt, Märchen u. Jugenderg. II. S. 348 —349.

Die Diebslichter sind die Finger von ungeborenen und unschuldigen Kindern, denn die Finger von schon geborenen und getauften kann man dazu nicht gebrauchen. Auch müssen diese ungeborenen Kinder dem Leibe von Diebinnen und Mörderinnen entnommen werden, welche sich selbst erhängt oder ersäuft haben oder von der Obrigkeit gehängt oder geköpft sind. Dabei werden abscheuliche Beschwörungen gesprochen und Beile und Messer verwandt, die schon von Henkershänden gebraucht sind. Auch muß solches durchaus um die Mitternacht vollbracht werden, in vollkommenster Einsamkeit und Schweigsamkeit, so daß auch kein leisester Laut über die Lippen gleiten darf.

Die abgeschnittenen Finger gewähren Lichter, die, wann der Besitzer will, leuchten und, wie kurz sie auch sind, doch nimmer ausbrennen, sondern immer gleich lang bleiben. Durch ihre Hilfe kann der Dieb, wann und wo er will, alles sehen; sie leuchten aber nur für ihn und für keinen andern, und er selbst bleibt unsichtbar, wenn sie ihm auch alles andere hell machen. Außerdem sitzt noch die Greulichkeit in ihnen, daß sie eine geheime Gewalt über den Schlaf haben, und daß in den Zimmern, wo sie angezündet werden, der Schlafende so fest schnarcht, daß man zehn Donnerbüchsen über seinem Haupte losknallen könnte und er doch nicht erwachen würde. Man kann sich denken, wie lustig sich da stehlen und nehmen lassen muß.

Quelle: Volkssagen aus Pommern und Rügen, Ulrich Jahn, Stettin, Verlag von H. Dannenber, 1886