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Es lebte einst ein Graf von Erbach, der einen gar klugen Kanzleidirektor hatte. Derselbe vermaß sich eines Tages gegen seinen Herrn, dass er Tote und Lebendige herbeizuzitieren verstehe. Als ihn der Graf aufforderte, ihm eine Probe seiner Kunst abzulegen, sagte er, einen Toten wolle er nicht zitieren, weil das zu schrecklich sei, doch wenn er einen weit entfernten Freund oder Bekannten habe, den er einmal zu sehen wünsche, so wolle er ihn bald zur Stelle geschafft haben. Der Graf ließ alle Türen und Ausgänge des Schlosses besetzen, mit dem strengen Befehl, niemanden hinein passieren zu lassen, und teilte dann dem Kanzleidirektor mit, dass er seinen ehemaligen Jäger zu sehen wünsche, einen gar treuen, redlichen Menschen, der ihm lange und gut gedient habe und jetzt zweihundert Stunden von hier in Lothringen wohne. Der Kanzleidirektor bat den Grafen, sich in einen Kreis zu stellen, den er mit Kohle auf dem Fußboden gezogen hatte, und fing dann an, sein Wesen zu treiben. Plötzlich ging die Tür auf und der Jäger kam herein – nicht mit langsam abgemessenen geisterhaften Schritten, sondern rasch, munter und lebhaft, wie es von jeher seine Art gewesen war. Er machte dem Grafen die gebührende Reverenz und sagte, dass er sich sehr freue, seinen ehemaligen Herrn einmal wiederzusehen. Aber gerade diese anscheinend so natürliche Art der Erscheinung erfasste den Grafen mit eisigem Grauen, er erwiderte nichts und war totenbleich. Schnell fing der Kanzleidirektor wieder seine Künste an, der Jäger machte wieder seine Reverenz, empfahl sich gehorsamst und machte die Tür mit vielem Geräusch hinter sich zu. Am selben Tag noch schrieb der Graf nach Lothringen an seinen Jäger und fragte ihn, wie es ihm in der letzten Zeit ergangen sei. Sehr erfreut darüber, dass sein alter Herr sich seiner noch in Gnaden erinnere, erwiderte er, dass es ihm in der letzten Zeit, wie in jeder Beziehung so auch mit der Gesundheit, recht gut gegangen sei, nur an dem und dem Tag, zu der und der Stunde habe ihn mitten im Wald plötzlich eine so unerklärlich starke Schlafsucht befallen, dass er am Fuß eines Baumes umgesunken sei und allda eine Stunde lang bewusstlos gelegen habe. Wenn man nun weiß, dass der Jäger zehn Minuten lang beim Grafen war, so kann man demnach leicht ausrechnen, wie viel Zeit ein zitierter Geist braucht, um einen Weg von zweihundert Stunden zweimal zurückzulegen.
Der Kanzleidirektor durfte von der Zeit an zum Grafen nicht mehr ins Schloss kommen.
Quellen: