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S. v. Weber. Bd. II. S. 395.
Im Jahre 1714 ist das Ehepaar Kirsten zu Cotta bei Dresden in Anklagestand gesetzt worden, weil sie den Drachen hätten, den Viele bei ihnen aus- und einfliegen gesehen, das Vieh behexten, so daß keine Butter gemacht werden konnte u. s. w.; allein unter dem 5. Novbr. wurden sie freigesprochen.
Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. Schönfeld, Dresden 1874