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S. Karl Th. I. S. 35.
Ein Kind hatte zu Danzig seine Mutter geschlagen und nahm, als es bald darauf starb, den Fluch derselben mit ins Grab. Zur Strafe wuchs ihm bald nachher seine Hand aus dem Grabe und da auf diesem ein Stein lag, drangen die Finger in denselben ein. Dieser Stein mit den Spuren der fünf Finger wird noch in einer unfern des Altars der Pfarrkirche befindlichen Kapelle gezeigt.
Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71