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Das Wahrzeichen von Jüterbog

  S. Heffter, Urkundl. Chronik der Kreisstadt Jüterbog. Jüterbog 1851 S. 207.

Das Wahrzeichen von Jüterbog war sonst eine in jedem (?) Thore angehängte Keule mit der beigefügten Satzungstafel: »Wer seinen Kindern giebt das Brod und leidet nachmals selber Noth, den schlägt man mit der Keule todt1)

Quelle: Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71


1)
Eine Erklärung durch eine Sage versucht Kuhn, Norddeutsche Sagen S. 88. Eine ähnliche Keule befand sich in Sorau vor dem großen Stadtbrande (s. Neumeister, Postille S. 1313).