[[sagen:werra261| <<< zurück]] | **[[buch:werrasagen|Sagen der mittleren Werra]]** | [[sagen:werra263| weiter >>>]] ====== Vom rothen Dost gegen Hexen und Teufel ====== Im [[region:werra|Werragrund]] und dessen Umgegend darf eine [[lex:Wöchnerin]] innerhalb der ersten 9 Tage nicht in den Keller gehen, sonst bricht ihr der [[wesen:Teufel]] das Genick. In [[geo:breitungenwerra|Breitungen]] hat es aber dennoch eine Bäuerin probirt, hatte aber aus Vorsicht rothen Dost zu sich gesteckt. Da trat der Teufel zu ihr und sprach: "Du bist eine schlaue Frau, hast rothen [[ding:Dost]] zu Dir gesteckt; das war Dein Glück, sonst hätte ich Dir das Genick gebrochen." //Quellen:// * //[[autor:wucke|C. L. Wucke]] - [[buch:werrasagen|Sagen der mittleren Werra nebst den angrenzenden Abhängen des Thüringer Waldes und der Rhön]], Salzungen 1864// ---- {{tag>sagen wucke werrasagen thüringen werra wöchnerin keller aberglaube teufel genickbruch breitungenwerra dost v2}}