[[sagen:veckenstedt101|<<< vorherige Sage]] | **[[capitel:xlv._thiersagen|XLV. Thiersagen]]** | [[sagen:veckenstedt103|nächste Sage >>>]] ====== Vom Streit von Hecht und Kalb ====== Sielow Ein Hecht verklagte einst ein Kalb. Beide gingen zu einem Rechtsanwalt und trugen demselben ihren Streit vor. Der Rechtsanwalt entschied folgendermassen: „Der Hecht hat Recht, aber das Kalb ist mehr als der Hecht: folglich hat das Kalb Recht!“ //Quelle: [[autor:veckenstedt|Edmund Veckenstedt]]: [[buch:wendischesagen|Wendische Sagen, Märchen und abergläubische Gebräuche]]. Leuschner & Lubensky, Graz 1880// ---- {{tag>sagen veckenstedt wendischesagen niederlausitz fabel hecht kalb streit richter recht v2}}