[[sagen:sbssur188| <<< zurück ]] | **[[buch:sbssur|Sagenbuch der Sächsischen Schweiz und ihrer Randgebiete]]** | [[sagen:sbssur190| weiter >>>]] ====== Die Steinkreuze bei Stürza ====== Mitteilungen des Königlich Sächsischen Altertumsvereins, 10. Heft (1857), S. 39 Beim Erbgericht in [[geo:Stürza]] liegt ein sonderbar gehauener [[ding:suehnekreuz|Stein]], der zur Erinnerung an eine Bluttat, die an dem Platze geschehen, aufgerichtet worden ist. Es haben sich dort in frühester Zeit zwei Schuhmacher im Streite getötet. Die Folge aber war, daß seitdem der Jahrmarkt von Stürza nach [[geo:Dittersbach]] verkauft worden ist. - Ein zweites Steinkreuz stand früher hinter dem Stürzaer Erbgericht, wo der Weg nach Altstadt bei [[geo:Stolpen]] abzweigt; auch dieses soll an eine Mordtat erinnern, doch war die eingehauene Inschrift schon vor nunmehr 70 Jahren so verwittert, daß man sie nicht mehr lesen konnte. //Anm.: Das Steinkreuz am Dorfbach ist heute verschollen. Hingegen hat sich das einst vermißte Kreuz am Wege nach Altstadt wieder angefunden. Die schwer lesbare Inschrift besagt, daß es sich um die Tötung eines Junggesellen mit einem Messer gehandelt hat.// //Quellen:// * //[[buch:sbssur|Sagenbuch der Sächsischen Schweiz und ihrer Randgebiete]]; Herausgegeben von [[autor:alfredmeiche|Alfred Meiche]], Dresden 1929, Verlag von Adolf Urban// ---- {{tag>sagen alfredmeiche sbssur sächsischeschweiz stürza sühnekreuz steinkreuz erbgericht streit mord schuster jahrmarkt v2}}