[[sagen:sagenbucherzgebirge411|<<< vorherige Sage]] | **[[capitel:vii._wundersagensagenbuch_des_erzgebirges|VII. Wundersagen]]** | [[sagen:sagenbucherzgebirge413|nächste Sage >>>]] ====== Meineid wird bestraft ====== Gräße, Sagenschatz d. K. Sachsen, No. 367. Im Jahre 1627 zankte sich Matthes Becker, Bauer zu [[geo:Pappendorf]], mit seinem Grenznachbar, Christoph Dehner, um ein geringes Wiesenflecklein, und als sie nicht konnten verglichen werden, nahm er es auf sein Gewissen. Darauf hat es ihm der, dem Unrecht geschah, in Gegenwart des Amtsschössers von [[geo:Nossen]], Matthäus Horn, und hiesiger Gerichten, mit diesem Glückwunsch cediert und überreicht: »So nimm's hin und laß Dir's auf der Seele verbrennen!« Von selbiger Zeit an ist gedachter Becker von Tage zu Tage schwermütiger geworden, endlich am 28. August nachfolgenden Jahres um Mitternacht aus dem Bette weggelaufen und hat sich ersäuft, wessen man ihn frühmorgens unter dem blauen Steine im Striegnitzbache tot angetroffen, nur ein Schlafmützlein und Hemd an sich habend. //Quelle:// * //[[autor:ernstkoehler|Dr. Joh. Aug. Ernst Köhler]]:[[buch:sagenbuchdeserzgebirges|Sagenbuch des Erzgebirges]], Verlag und Druck von Carl Moritz Gärtner, 1886.// ---- {{tag>sagen ernstköhler sagenbuchdeserzgebirges v2a}}