[[sagen:ohsb152|<<< zurück]] | **[[capitel:ohsb007|VII. Wehrwolf, Zauberer, Teufel, Irrlichter, Seelen]]** | [[sagen:ohsb154|weiter >>>]] ====== Der Geist an der Gerstbach ====== Wenn man inne wird, dass ein wandernder Geist einem folgt, darf man ihn nicht mit über gießendes Wasser nehmen, sonst gerät man in seine Gewalt und ist ewig verloren. Ein Lardenbacher Mann ging den Weg über den Berg nach Freienseen herab, der die Schlinke heißt, und sah eine unheimliche schwarze Gestalt, einen verwunschenen Geist, schweigend neben sich hergehen, dass ihm, trotz der sternhellen Nacht, die Haare zu Berge stiegen ob solcher Gesellschaft. Als er aber vor dem Wässerlein des Grundes, die Gerstbach genannt, ankam, wandte er sich resolut um und sprach: »Bist du von Gott, so komm näher, bist du vom Bösen, so weiche von mir!« Da pustete der Geist ihm mit Feuer ins Angesicht, das flog um ihn wie ein Sichling Stroh, der brennt, und war fort im Augenblick. Man sah ihn nach Sellnrod zu davonfliegen. //Quelle: [[buch:ohsb|Oberhessisches Sagenbuch]], Aus dem Volksmund gesammelt von [[autor:bindewald|Theodor Bindewald]]; Verlag von Heyder und Zimmer, Frankfurt a. M., 1873// ---- {{tag>sagen bindewald ohsb hessen oberhessen v0}}