[[sagen:graessesachsena056|<<< zurück ]] | **[[capitel:graessesachsenanhang|Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen - Anhang]]** | [[sagen:graessesachsena058| weiter >>>]] ====== Durch den Korb springen ====== S. Beust Bd. III. S. 97. Im 17ten Jhdt. bestand im [[region:altenburgischesland|Altenburgischen]] noch die Sitte, daß wenn Jemand sich einer kleinen Entwendung schuldig gemacht hatte, so mußte er durch einen weiten Korb ohne Boden ins Wasser springen, wurde aber sogleich von dazu bestellten Leuten wieder herausgezogen. Am 6. Septbr. 1672 haben die Gebrüder Hans und Barthel Pfefferkorn, Georg Müller und der Knecht Hans Saupens, sämmtlich aus [[geo:kriebitzsch|Kribitzsch]], dies in den Pauritzer Teich thun müssen, weil sie bei einem gewissen Peschwitz Birnen gestohlen hatten. //Quelle: [[autor:graesse|Johann Georg Theodor Grässe]]: [[buch:sagenschatzsachsen|Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen]], Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 372// ---- {{tag>sagen grässe sagenschatzsachsen2 altenburgischesland korb 1672 strafe sitte kriebitzsch diebstahl birne v2}}