[[sagen:graessesachsen480|<<< zurück]] | **[[capitel:graessesachsen1|Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen - Band 1]]** | [[sagen:graessesachsen482|weiter >>>]] ====== Der Teufel läßt ein ungeladenes Gewehr losgehen ====== Meltzer. S. 1020. Am 14. März des Jahres 1615 ist zu [[geo:Schneeberg]] in des Bürgers Paul Leibigers Stube Christoph Büttner, ein Zahnbrecher, erschossen worden. Dieser war kurz zuvor von einer Reise zurückgekehrt und wollte mit jenem um ein Handrohr, das über ein halbes Jahr an der Wand gespannt gehangen hatte, tauschen. Als er nun dasselbe spannte und dieses kein Feuer geben wollte, da hat Büttner zu Leibigern gesagt: „ei! es muß Feuer geben in [[wesen:teufel|Teufels]] Namen!“ Siehe, da ist alsbald das Rohr losgegangen und der leichtfertige Büttner erschossen worden, ohngeachtet, wie der damalige Pfarrer dieses aufgezeichnet, man weder Kugel noch Schrot gesehen und gefunden. //Quelle: [[autor:graesse|Johann Georg Theodor Grässe]]: [[buch:sagenschatzsachsen|Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen]], Band 1. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 416// ---- {{tag>sagen grässe sagenschatzsachsen1 meltzer erzgebirge schneeberg 1615 gewehr kugel teufel erschiessen v2}}