[[sagen:deutschemaerchenundsagen318|<<< vorherige Sage]] | **[[buch:deutschemaerchenundsagen|Deutsche Märchen und Sagen]]** | [[sagen:deutschemaerchenundsagen320|nächste Sage >>>]] ====== Flucher bestraft ====== Sigismundi Latomi relat. histor. autumn. de anno 1638. p. 46. Martini Zeileri epistolae n. 229. p. 671. S. de Vries, de Satan I, 308. In der Nähe des Städtchens [[geo:forstlausitz|Forst]], welches in der [[region:Niederlausitz]] gelegen ist, nahm im Jahre 1638 ein Reiter einem Fleischer gegen hundert [[lex:reichstaler|Reichsthaler]] an Geld, womit dieser eben ausgegangen war, um Vieh zu kaufen. Der Beraubte beklagte sich darüber bei dem Commandanten und der ließ den Reiter alsbald zu sich entbieten. Auf die Anschuldigung des Fleischers leugnete der Reiter gradeweg und vermaß sich gar zu sagen: "Der Teufel soll mich holen, wenn ich auch nur das Allermindeste darum weiß.“ Flugs erschien in der Kammer ein feiner Junker mit einem rothen Rocke nach der neuesten Mode; der faßte den Reiter und führte ihn mit sich weg. Am andern Tage fand man den Leichnam des Räubers an derselben Stelle, wo er den Raub begangen hatte. Die hundert Reichsthaler lagen aber in der Kammer des Commandanten am Boden. //Quellen:// * //[[autor:johanneswilhelmwolf|Johannes Wilhelm Wolf]], [[buch:deutschemaerchenundsagen|Deutsche Märchen und Sagen]], Leipzig, F. A. Brockhaus, 1845// ---- {{tag>sagen johanneswilhelmwolf deutschemaerchenundsagen forstlausitz niederlausitz 1638 metzger reichstaler raub räuber teufel v2}}