[[sagen:deutschemaerchenundsagen266|<<< vorherige Sage]] | **[[buch:deutschemaerchenundsagen|Deutsche Märchen und Sagen]]** | [[sagen:deutschemaerchenundsagen268|nächste Sage >>>]] ====== Muschelfang mit Abgaben belegt ====== J. Meyeri Annales Flandr. l. 19. S. de Vries Wonderen S. 152 Im Jahre 1441 hat sich zu Sluys das Folgende begeben. Da ernährte sich eine Menge armer Leute von dem Muschelfange und die zogen davon ihren Lebensunterhalt. Die Regierung belegte den Muschelsang aber plohlich mit einer Abgabe, so daß all die armen Leute so zu sagen ihr Brot verloren. Seit der Zeit fand man an der Stelle keine Muscheln mehr und erst, als die Abgabe wieder abgeschafft wurde, zeigten sich die Muscheln wieder. //Quellen:// * //[[autor:johanneswilhelmwolf|Johannes Wilhelm Wolf]], [[buch:deutschemaerchenundsagen|Deutsche Märchen und Sagen]], Leipzig, F. A. Brockhaus, 1845// ---- {{tag>sagen johanneswilhelmwolf deutschemaerchenundsagen 1441 v0}}