text:wasdieheimaterzaehlt056
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| - | ====== Zwei Staatsgefangene in Stolpen ====== | ||
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| - | Kurfürst Vater August, der von 1553 bis 1586 in Sachsen regierte, war ein strenger Lutheraner und darum auch bemüht, seinem Lande die reine evangelische Lehre zu erhalten. Auf dem Reichstage zu Augsburg im Jahre 1555, da der berühmte Religionsfriede zu stande kam, war er zwar nicht persönlich anwesend, er hatte aber treue und gewissenhafte Gesandte dahin abgeschickt. Zugegen war er aber auf dem im März 1555 zu Naumburg an der Saale abgehaltenen Fürstentage. Daselbst ermahnte Vater August die erschienenen Fürsten, bei der lutherischen Konfession treu zu verharren und vom damaligen Reichstage und dem Reichskammergerichte nichts zu dulden, was den Protestanten zum Nachteile sein könnte. Aber trotzdem, daß durch den Reichstagsbeschluß zu Augsburg die evangelische Kirche nach außen hin zum Frieden gelangt zu sein schien, wollte doch in ihrem eigenen Lager der Friede durchaus nicht gedeihen, da die „lutherischen Gottesgelehrten“ durch erbitterte Streitigkeiten sich bekämpften, | ||
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| - | Auf Vater August folgte der Kurfürst Christian I. Dieser regierte von 1586–1591. Unter seiner Regierung entwickelte sich der begonnene Religionsstreit nur noch mehr. Die Krypto-Calvinisten waren jetzt eifrig bemüht, die lutherische Lehre zu verdrängen und die Einführung der reformierten oder calvinistischen Lehre durchzusetzen und zwar unter dem mächtigen Einflusse eines erklärten, eines eifrigen Calvinisten, | ||
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| - | Den Kurfürsten selbst suchte dessen in Dresden lebender Schwager, der reformierte Pfalzgraf Johann Casimir, für die calvinische Lehre zu gewinnen. Dazu war Crell bemüht, dieselbe allmählich im ganzen Lande einzuführen. Der gegen die Krypto-Calvinisten eifernde Superintendent von Leipzig, Dr. Selnecker, wurde 1589 seines Amtes entsetzt. Um nicht durch die Presse in seinem Treiben gehindert zu werden, bildete Crell, die Hofprediger Salmuth und Steinbach an der Spitze, eine sogenannte „Hof-Zensurcommission“ für alle theologischen Schriften, die an diese drei Männer zur Prüfung und Durchsicht eingesandt werden mußten. Alle theologischen Schriften, die in irgend einer Weise dem Sinne der Krypto-Calvinisten schaden konnten, wurden gestrichen und die Veröffentlichung derselben wurde streng verboten. Zugleich arbeiteten diese Männer, die an den Superintendenten Schönfeld in Dresden, Dr. Harder in Leipzig, Birnbaum in Wittenberg und Pastor Dr. Gundermann in Leipzig Gleichgesinnte hatten, an neuen Ausgaben der Bibel und der Katechismen im Sinne der Krypto-Calvinisten, | ||
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| - | Friedrich Wilhelm von Weimar, sowie seine Gemahlin Sophie, waren streng lutherisch. Seine Hauptsorge ging nun vor allen Dingen dahin, das Luthertum in dem von ihm verwalteten Lande wieder herzustellen und zwar in seiner ursprünglich reinen Form. Der erste Schritt hierzu war die sofortige Verhaftung des Kanzlers Dr. Crell und des Dr. Pfeifer’s Wiedereinsetzung. Crell wurde nach dem Königsteine in strenge Hut gebracht. Über 10 Jahre befand er sich daselbst. Auch die beiden Hofprediger Salmuth und Steinbach, die mit dem einstigen Kanzler im vollen Einverständnis gehandelt hatten, wurden verhaftet und im Jahre 1592 nach der Festung Stolpen als Staatsgefangene gebracht. Schöttgen erzählt hierüber in seiner „Wurzener Historie“ folgendes: | ||
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| - | „Als der Ruf davon in Dresden auskommen, daß Salmuth und Steinbach in Arrest genommen werden sollten, hatten sich viele Leute anno 1592 den 8. Mai, Mittwoch nach Pfingsten, versammelt, das Straßenpflaster aufgerissen und würden sie (die eben genannten Geistlichen) sehr übel tractirt haben, wenn nicht der Stadt-Hauptmann mit der Garnison und Bürgerschaft dazwischen kommen wäre und die gedachten Beiden (Salmuth und Steinbach) in starker u. schützender Begleitung auf das Schloß Stolpen gebracht hätte. Daselbst hat aber der Teufel, wie der Amtsschösser Thomas Teutter, Verwalter zu Stolpen, an den damaligen Administrator umständlich berichtet, ihn (den Thomas Treutter) des Nachts oft besuchet, sich in seinem Handbecken gebadet, das Bänklein fortgerücket, | ||
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| - | Dem gefangenen Hofprediger Steinbach scheint aber auf der Burg Stolpen die Zeit sehr lang geworden zu sein; denn er versuchet am 19. Juni 1592 auf folgende Art die Freiheit zu erhalten: | ||
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| - | „Er hat die Türe seines Gefängnisses mit einem Brotmesser zerschnitten und weil es ihm, als einer schweren Person, daraus zu kriechen, unmöglich gewesen, mit einem Scheite eine drei Zoll starke Pfoste zerschlagen. Hierauf ist er, wie Treutter schreibt, mit Hilfe des Teufels durch drei andere verschlossene Türen, die ganz unversehrt geblieben, durchkommen. Hierauf hat er oben im Schlosse in einem Wendelstein, | ||
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| - | „Nachdem ich, M. David Steinbach, zu der Zeit, da mir das Hofpredigerdienst zu Dresden befohlen gewesen, fremde calvinische, | ||
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| - | Ich, M. Steinbach, bekenne, daß ich diese meine Revocation selbst aus meiner Andacht gestaltet, zuvorher wohl bewogen und also freiwillig mit eigner Hand unterschrieben. Im Beisein des ehrwürdigen hochgelehrten Herrn Doctoris Zachariä Rivandri, Pfarrherrn und Superintendenten zu Bischofswerda, | ||
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| - | Dieses Schriftstück unterzeichnete auch Salmuth. Deshalb wurden beide, Steinbach und Salmuth, aus der Haft entlassen, ohne aber in ihre Ämter und Würden wieder eingesetzt zu werden. Mit dem Calvinismus ging es aber in Sachsen zu Ende. Der Landesverwalter Friedrich Wilhelm hielt 1592 einen Landtag zu Torgau ab, auf dem die Aufhebung aller unter der vorigen Regierung eingeführten kirchlichen Änderungen beschlossen und zur Ausrottung der eingeschlichenen calvinischen Lehre eine Kirchenvisitation angeordnet wurde. Wer von den Geistlichen der calvinischen Lehre zuneigte, der wurde seines Amtes entsetzt. So geschah es nun auch, daß die aufgeregten Gemüter des Volkes sich wieder allmählich beruhigten, war dem Volke Kursachsens doch das reine Luthertum vor dem Untergange gerettet worden! | ||
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