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text:oberharz215

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-====== Das Kußregister ====== 
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-(Schwank.) 
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-Auf der Lonau war früher ein Gesetz, daß, wenn ein Junggesell einer Jungfer wollte einen Kuß geben, so mußte er's vorher beim Ortsvorstande anzeigen. Kam es einmal an den Tag, daß ein Liebespaar beisammen gewesen war, das vorher davon keine Anzeige gemacht hatte, so mußten die Junggesellen und die Jungfrauen ein volles Jahr lang jeden Monat einmal die Straße reinigen. Dabei hatten die Burschen dann einen Strohkranz auf dem Kopfe und die Mädchen trugen ein Seil um den Leib. Das Buch ist aber nachher so dick geworden, daß zehn Pferde es nicht von der Stelle schaffen konnten, und wer damals auf der Lonau sehen wollte, ob seine Braut ihm treu sei oder ob sie's auch noch mit Andern hielte, der brauchte blos zum Herrn Vorsteher zu gehen und das Kußregister nachschlagen zu lassen. So wird in Lerbach erzählt. 
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-//Quellen://  
-  * //[[buch:sagenoberharz|Sagen des Ober-Harzes und der Gegend von Harzburg und Goslar bis zur Grafschaft Hohenstein und bis Nordhausen]], gesammelt und mit Anmerkungen herausgegeben von [[autor:proehle|Dr. Heinrich Pröhle.]], 1853, Brockhaus Leipzig;// 
-  * //[[https://www.projekt-gutenberg.org/proehle/harzsag1|Projekt Gutenberg.de]]// 
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-{{tag>sagen proehle sagenoberharz harz lonauharz kuss gesetz buch treu}} 
text/oberharz215.1688374177.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)