text:oberharz179
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| - | ====== Die unschuldig Hingerichtete ====== | ||
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| - | Zu Osterode diente in einem Hause eine Magd, die war bisher ganz redlich gewesen, und der Eigenthümer des Hauses beschuldigte sie eines Diebstahls, sie sollte nämlich einen Ring gestohlen haben. Die Magd betheuerte zwar lange ihre Unschuld, aber es half nichts, sie wurde ins Gefängniß gebracht. Damals galt aber das Gesetz: daß wer fünf Thaler an Werth gestohlen hätte, den Galgen bekleiden müßte, und deshalb wurde die Magd auch nach dem Uehrderberge unweit Osterode zum Galgen geführt. | ||
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| - | Es begleitete sie aber dahin ein frommer Pfarrer, der sie tröstete und zur Beichte aufforderte; | ||
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| - | Andere sagen, es sei vor achtzig bis neunzig Jahren gewesen, daß die Magd in Osterode unschuldig hingerichtet sei, und sie habe vor dem Galgen, der auf dem Uehrderberge bei Osterode stand, gesagt: sie würde so lange in Schafsgestalt nach ihrem Tode spuken gehen, bis ihre Unschuld an den Tag käme. Wie sie nun gehängt war, da konnten die Leute vierzehn Tage lang nicht schlafen vor allem Schafblöken, | ||
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