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text:99._der_grabstein_zu_legde

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-====== Der Grabstein zu Legde ====== 
  
-    Nach Beckmann, S. 316. 
- 
-Zu Legde in der Inspection Wilsnack ist die Geschichte von der gewaltthätigen Entleibung des damals jüngern Dietrichs von Quitzow, dessen Begräbniß sonst zu Ruhestätt ist, und seiner Bedienten, auch was die Thäter für einen Lohn bekommen, an einem auf der Straße an dem Ort, wo die Mordthat verrichtet worden, aufgerichteten Quaderstein, über welchem des Erschlagenen Bildniß geharnischt in Lebensgröße, in folgender Inschrift ausgehauen: 
- 
-Gönstiger Leser sey bericht,\\ 
-Was sich begeben vor Geschicht\\ 
-Allhier, als man zehlet tausend Jar\\ 
-Fünfhundert drey und Neuntzig zwar.\\ 
-Am fünf und zwantzigsten Octobris,\\ 
-Wie solchs drum hie beschrieben ist,\\ 
-Es war ein junger Edelman\\ 
-Und Dietrich von Quitzow sein Nahm.\\ 
-Dietrichs Sohn, der hat seinen Sitz\\ 
-Am Ohrt, da Er begraben itzt.\\ 
-Dreyßig Jahr hat Er erreicht,\\ 
-Und gelebt im Ehstand, dasmahl gleich\\ 
-Dreyzehn Monat ohne Leibes Erben,\\ 
-Und must endlich hie kläglich sterben.\\ 
-Denn als er zween Tag vor der Zeit\\ 
-Nach Gläven auf die Jagt ausreit,\\ 
-Und Sich wieder anher kehren thät\\ 
-Nach seinem Erbsitz, heist Ruhestäht:\\ 
-Wird Ihm unterwegens gesagt,\\ 
-Daß seine Unterthanen geplagt 
-Und gedrengt würden im Gericht\\ 
-Von Lands Knechten, welchs Ihm nicht\\ 
-Zu dulden wäre, und daß die Schaar\\ 
-Bey Sechtzig eben zu Legde war.\\ 
-Als er darauf gen Legde kahm,\\ 
-Und vom Führer wolt hören an,\\ 
-Mit was befehlig Er versehn,\\ 
-Thät der Führer gar trotzig stehn\\ 
-Neben seinen Knechten und alsfort\\ 
-Lügen strafen des Junckers Wort\\ 
-Zu dreyenmahln, ungeacht\\ 
-Der Juncker ihm nichts Böses sagt,\\ 
-Saß auf dem Pferd, laß das Patent\\ 
-So Ihm der Führer in die Händ\\ 
-Gegeben hat, aber was geschicht,\\ 
-Es konnt die Wort verdulden nicht\\ 
-Christoff von Rhetstorff, der Ihm dient,\\ 
-Und solchen Trotz zu rechen meint,\\ 
-Erscheust den Führer also bald:\\ 
-Die Landsknecht drauf mit gantzer gewalt\\ 
-Auf den Juncker eindrungen hart,\\ 
-Daß er vom Pferd gerissen ward.\\ 
-Und jämmerlich ohn alles erbarmen,\\ 
-Ob er schon that flehen und Karmen,\\ 
-Er gar tödtlich ward verwund,\\ 
-Daß Sechtzig Wunden man an Ihm fund;\\ 
-Und als Er lag im Koht und Schlam,\\ 
-Die Knecht zum Theil auch warn davon,\\ 
-Des Führers Weib schaut ohngefehr,\\ 
-Daß Er sein Haupt noch richt empor,\\ 
-Alsbald sie zu Ihm einlauft,\\ 
-Mit ihren Schuen Ihn tritt und rauft,\\ 
-Endlich die Kehl ihm schneidet ab,\\ 
-Ja das vom Weib war viel zu grob,\\ 
-Die Augen Ihm auch ausstechen thut,\\ 
-Also must bleib'n des Adelich Bluht\\ 
-Zwar erbärmlich: die Seel bei Gott\\ 
-Ohn Zweifel ewig Ruhe hat,\\ 
-Den Leib zu Ruhstät anher bracht\\ 
-Hat sein Ruh bis an jüngsten Tag.\\ 
-Der Knecht, seinen Juncker zu rächen,\\ 
-Thät sich unter die Knechte stechen,\\ 
-Verwund einen, must aber doch\\ 
-Ins Schultzen Hof kriechen zu Loch,\\ 
-Dahin er floh für ihren Händen.\\ 
-Der von Rehtstorf der thät sich wenden\\ 
-Bald aus dem Dorf, aber bekam\\ 
-Auch soviel Stich, daß Er da nahm\\ 
-Ein kläglich End; Gott wol uns geben\\ 
-Samt Ihm das Ewige Leben.\\ 
-Der Thäter Sieben bekommen han\\ 
-Dafür auch ihren verdienten Lohn,\\ 
-Welchen die Köpfe abgehauen,\\ 
-Die man auf Stecken thut schauen\\ 
-Von der Heerstraßen nicht sehr weit,\\ 
-Daß ander dadurch werden abgescheut;\\ 
-Ihr zween zur Staup man geschlagen hat,\\ 
-Zwantzig des Lands verwiesen that;\\ 
-Diß Geschicht man drum wolt beschreiben,\\ 
-Daß sie sollt im Gedächtniß bleiben.\\ 
-Der lieb Gott wolle uns allzumahl\\ 
-Bewahrn für einem solchen Fall,\\ 
-Wenn wier Ihm uns täglich befehlen,\\ 
-So seyn wir behüt an Leib und Seelen,\\ 
-Das gieb uns Herr durch deinen Nahmen,\\ 
-Wers mit begehrt, der spreche Amen.\\ 
- 
-Anno Domini 1590.\\ 
- 
-//Quelle: [[autor:graesse|Johann Georg Theodor Grässe]]: [[buch:sagenbuchpreussen|Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2]], Band 1, Glogau 1868/71, S. 101-102; [[http://www.zeno.org/nid/20004937139|www.zeno.org]]// 
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-{{tag>sagen graesse sagenbuchpreussen1 markbrandenburg wilsnack ledge verse 1590}} 
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