text:231._das_bernsteinrecht
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| - | ====== Das Bernsteinrecht ====== | ||
| - | Am Gestade des Frischen Haff war vorzeiten das edle Naturgeschenk des Bernsteins überaus reich. Aber der Menschen Habgier schmälert gar oft den Gottessegen. Sonst konnte den Bernstein, den die See an den Strand warf, auflesen, wer wollte, aber das ist schon lange her. Als der Marienorden in das Samland kam, eignete er sich den Alleinbesitz des Bernsteins zu, und Bruder Anselmus von Losenberg, der Vogt auf Samland, machte ein neues Recht und Gesetz, daß jeden Sammler, der nicht vom Orden Erlaubnis oder Auftrag habe, die Strafe des Stranges treffen solle. Das ging dem Volke schwer ein, daß es nicht aufheben sollte, was verstreut am Boden lag und keines Menschen Eigen war, insonderheit dem Volke der Fischer, bei dem es leichtlich geschehen konnte, daß eine Meereswelle ihnen ein Stück oder etliche in Boot und Nachen warf. Aber der Vogt hielt unerbittlich auf seinem Gesetz, und wer zur Anzeige kam und des geständig war, daß er Bernstein aufgehoben, ward gehenkt ohne Gnade am ersten besten Baum. Als aber Anselmus, der Vogt, gestorben war, hat es nicht gut um die Ruhe seiner Seele gestanden. Man hat seinen irren Geist in Sturmnächten, | ||
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| - | Und seit so viele Menschen um des Bernsteins willen eingekerkert, | ||
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| - | Bisweilen sehen die beutesüchtigen Strandreiter und Wächter große herrliche Stücke in der Ufernähe schwimmen, wenn aber die Mannschaft mit den Gezeugen hinrudert und sie einfischen will – ist's ein Blendwerk und ein Schaum. | ||
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