text:107._von_der_kleiderordnung
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| - | ====== Von der Kleider-Ordnung ====== | ||
| - | (1652–1654) | ||
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| - | Nach der alten Verordnung. Was der Erzähler hinzugefügt hat, ist leicht zu erkennen. | ||
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| - | Vor zweihundert Jahren, als Pracht und Luxus in allen Ständen Hamburgs gar zu groß geworden, haben Rath und Bürgerschaft gemeinsam eine strenge Kleider-Ordnung erlassen, die meistentheils gegen die Hoffahrt des Hamburger Frauenzimmers gerichtet war, welches damals in seinen Anzügen alles Maaß überschritt, | ||
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| - | Und diese Mandate hingen am Rathhause und an den Straßenecken, | ||
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| - | Die Ehemänner aber, die auf das Mandat pochten und ihren Liebsten zumutheten, den Kleiderprunk einzustellen, | ||
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| - | Und als einige Jahre darnach dennoch einige waghalsige Herren im Rathe und in Collegiis (es mögen lauter Wittwer gewesen sein) aufs Neue von gesetzgeberischen Gelüsten in Betreff einer nach strengeren Kleider-Ordnung befallen wurden, da sollen die Frauen der Hamburger Würdenträger eine Vergadderung unter sich gemacht haben, um solch neue Gefährdung zu hintertreiben. Die Rathsfrauen sollen heimlich mit den Graduirten- und Oberaltenfrauen zusammen gekommen sein, ihre alten sehr häkelichen Rangstreitigkeiten durch gegenseitige Concessionen verglichen und gemeinsame Verabredung genommen haben, wie sie am Besten ihren Männern das neue Project verleiden könnten. Diese Manier ist nicht bekannt geworden, aber wohl weiß man das Resultat: daß die beabsichtigte neue strenge Kleider-Ordnung nicht zu Stande gekommen ist. Und so oft jene Wittwer ihren Antrag erneuert haben, sollen Majora stets lange Gesichter gemacht, sich verlegen umgeschaut und den Kopf getrauet, – Dominus Praeses aber flugs ein weniger delikates Thema aufs Tapet gebracht haben. | ||
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| - | Also haben E. E. Rath, sämmtliche Collegia und Ehrb. Bürgerschaft es anerkennen müssen, daß in gewissen Dingen das Kyrion oder die höchste Obrigkeit nicht bei ihnen stünde, auch nicht bei kaiserlicher Majestät, – wohl aber Niemandem anders innewohne, als ihrem Frauenvolke! | ||
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