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sagen:sdel021

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-Eine halbe Stunde nordöstlich von dem Flecken [[geo:ulmen|Uelmen]] dehnt sich eine Wiesenfläche aus, der Jungfer- (vom Volke Juffer-) Weiher genannt. An dieser Stelle, welche noch gegenwärtig bekundet, daß sie ehemals unter Wasser gestanden habe, finden sich die [[typ:ruine|Trümmer]] eines runden Thurmes, über dessen ehemalige Bestimmung uns die Volkssage folgende Mittheilung macht:+Eine halbe Stunde nordöstlich von dem Flecken [[geo:ulmen|Uelmen]] dehnt sich eine Wiesenfläche aus, der Jungfer- (vom Volke Juffer-) Weiher genannt. An dieser Stelle, welche noch gegenwärtig bekundet, daß sie ehemals unter Wasser gestanden habe, finden sich die Trümmer eines runden Thurmes, über dessen ehemalige Bestimmung uns die Volkssage folgende Mittheilung macht:
  
-Auf dem Schlosse zu [[geo:ulmen|Uelmen]] lebte in der Vorzeit ein Fräulein, die Tochter des edlen Burgherrn. Eines Tages bat sie ihren Vater, eine Ausfahrt machen zu dürfen; die Bitte wurde ihr gewährt. Nur von einem [[typ:Diener]] begleitet und geführt, beging sie mit demselben ein Vergehen, wodurch sie ihr Geschlecht und ihren Stand gleich entehrte.+Auf dem Schlosse zu Uelmen lebte in der Vorzeit ein Fräulein, die Tochter des edlen Burgherrn. Eines Tages bat sie ihren Vater, eine Ausfahrt machen zu dürfen; die Bitte wurde ihr gewährt. Nur von einem Diener begleitet und geführt, beging sie mit demselben ein Vergehen, wodurch sie ihr Geschlecht und ihren Stand gleich entehrte.
  
-Alsbald erfuhr der Vater der Tochter Vergehen; äußerst darüber empört, [[typ:schwur]] er, die seinem Stamme zugefügte Schmach an der schuldigen Tochter mit größter [[typ:Strafe]] zu [[typ:rache|rächen]]. Er ließ sofort an selbigem Orte, wo die Uebelthat vollbracht worden war, einen runden [[typ:turm|Thurm]] errichten, denselben mit einem breiten Wassergraben umschließen und die ungerathene Tochter darin einsperren. Das unglückliche Fräulein, in diesem [[typ:kerker|Gefängnisse]] streng bewacht und nur mit nothdürftiger Nahrung versehen, mußte so sein Leben zubringen; nur der Tod vermochte dasselbe aus seiner Haft im Thurme zu befreien.+Alsbald erfuhr der Vater der Tochter Vergehen; äußerst darüber empört, schwur er, die seinem Stamme zugefügte Schmach an der schuldigen Tochter mit größter Strafe zu rächen. Er ließ sofort an selbigem Orte, wo die Uebelthat vollbracht worden war, einen runden Thurm errichten, denselben mit einem breiten Wassergraben umschließen und die ungerathene Tochter darin einsperren. Das unglückliche Fräulein, in diesem Gefängnisse streng bewacht und nur mit nothdürftiger Nahrung versehen, mußte so sein Leben zubringen; nur der Tod vermochte dasselbe aus seiner Haft im Thurme zu befreien.
  
-//Quelle: J.H.Schmitz, Sagen des Eifellandes, 1. Band, Trier 1847//+//Quelle: [[autor:jhschmitz|J.H.Schmitz]][[buch:sagen_des_eifellandes|Sagen des Eifellandes]], 1. Band, Trier 1847//
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sagen/sdel021.1683031163.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)