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sagen:sbdss02

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     Gräße, 1874. Bd. I. S. 171.     Gräße, 1874. Bd. I. S. 171.
  
-Es hat sich der ehemalige Erbbesizer des jezo hochgräfl. Thunschen Hauses, Rudolph [[familie:vonbünau|von Bünau]], als er nebst anderen protestantischen Herren seines Glaubens wegen in [[region:Böhmen]] nicht mehr hat unberuhigt bleiben können, im Jahre 1630 dahin entschließen müssen, Tetschen und zugleich überhaupt das Böhmerland zu verlassen. Deswegen hat er sich mit seiner Familie auf ein [[typ:Schiff]] begeben und ist den [[region:elbe|Elbstrom]] herabgefahren und hat dabei den Entschluß gefaßt, daß, wo das Schiff an den Meißnischen Elbufern sich ohne besondere Mühe ans Land legen würde, da wolle er es für einen göttlichen Wink ansehen, daß er hier seine künftige Wohnung zum Genuß der evangelischen Religionsfreiheit aufschlagen wolle. Worauf es denn geschehen, daß sein Schifflein an den Ufern des Dorfes [[geo:Prossen]] bei [[geo:Königstein]] sich von selbst fest an das Land gelegt und also gleichsam vor Anker gegangen sei. Der Herr von Bünau, solches für göttliche Schickung haltend, ist alsobald ans Land gestiegen und hat dem damaligen Besizer des Schlosses, Hans Ranisch, sein Schicksal erzählt und seinen Wunsch zu erkennen gegeben, sich hier anzukaufen, worauf dieser sich auch bereitwillig gefunden habe, ihm zur Erfüllung seines Gelübdes behilflich zu sein und ihm seine Besitzung zu verkaufen. Rudolf von Bünau hat also das Schloß und Rittergut Prossen im Jahre 1630 gekauft und ist allda 1654 [[typ:sterben|verstorben]].+Es hat sich der ehemalige Erbbesizer des jezo hochgräfl. Thunschen Hauses, Rudolph [[familie:vonbünau|von Bünau]], als er nebst anderen protestantischen Herren seines Glaubens wegen in [[region:Böhmen]] nicht mehr hat unberuhigt bleiben können, im Jahre 1630 dahin entschließen müssen, Tetschen und zugleich überhaupt das Böhmerland zu verlassen. Deswegen hat er sich mit seiner Familie auf ein Schiff begeben und ist den [[region:elbe|Elbstrom]] herabgefahren und hat dabei den Entschluß gefaßt, daß, wo das Schiff an den Meißnischen Elbufern sich ohne besondere Mühe ans Land legen würde, da wolle er es für einen göttlichen Wink ansehen, daß er hier seine künftige Wohnung zum Genuß der evangelischen Religionsfreiheit aufschlagen wolle. Worauf es denn geschehen, daß sein Schifflein an den Ufern des Dorfes [[geo:Prossen]] bei [[geo:Königstein]] sich von selbst fest an das Land gelegt und also gleichsam vor Anker gegangen sei. Der Herr von Bünau, solches für göttliche Schickung haltend, ist alsobald ans Land gestiegen und hat dem damaligen Besizer des Schlosses, Hans Ranisch, sein Schicksal erzählt und seinen Wunsch zu erkennen gegeben, sich hier anzukaufen, worauf dieser sich auch bereitwillig gefunden habe, ihm zur Erfüllung seines Gelübdes behilflich zu sein und ihm seine Besitzung zu verkaufen. Rudolf von Bünau hat also das Schloß und Rittergut Prossen im Jahre 1630 gekauft und ist allda 1654 verstorben.
  
 //Quelle: [[buch:sbdss|Sagenbuch der Sächsischen Schweiz]]; Herausgegeben von [[autor:alfredmeiche|Alfred Meiche]], Leipzig 1894, Verlag von Bernhard Franke// //Quelle: [[buch:sbdss|Sagenbuch der Sächsischen Schweiz]]; Herausgegeben von [[autor:alfredmeiche|Alfred Meiche]], Leipzig 1894, Verlag von Bernhard Franke//
  
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-{{tag>sagen alfredmeiche sbdss}}+{{tag>sagen alfredmeiche sbdss v2a}}
sagen/sbdss02.1692873960.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)