sagen:sat326
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| - | Zu einer andern Zeit geschah es, dass Faust in einem Wirthshaus in Gotha über 14 Tage wohnte und sich's darin in aller Weise wohl fein liess. Man hielt ihn auch stattlich und ehrlich, denn da war immer frisch Geld, und der Wirth, dem das gar wohl gefiel, trug ihm nicht allein zu essen und zu trinken auf, sondern bestellte ihm auch viel Saitenspieler. | + | Zu einer andern Zeit geschah es, dass [[vip: |
| Zulegt aber sollte die Sache noch einen bösen Ausgang gewinnen. Faust war nämlich mit der Frau des Wirths gar vertraut geworden, was der Hausknecht zeitlich wahrnahm und seinem Herrn, der eines Sonntags früher als gewöhnlich aus der Kirche kam, anzeigte. Sogleich überlief der Wirth seinen Gast mit Stangen und Spiessen, ehe sich's dieser versah, und machte so dem bösen Handel ein Ende. Diese Schmach konnte Faust nicht vergessen und er gedachte sich deshalb zu rächen. Als im Herbste der Wirth Most und Wein in den Keller brachte und der Hausknecht oft hinab gehen musste, so verlöscht ihm allewege das Licht und man konnte weder mit Fackeln noch Laternen in den Keller kommen, da sie immer ausgeblasen wurden, dazu hörte man noch die ganze Nacht in dem Keller ein solches Poltern mit Küfermeisterschlägeln, | Zulegt aber sollte die Sache noch einen bösen Ausgang gewinnen. Faust war nämlich mit der Frau des Wirths gar vertraut geworden, was der Hausknecht zeitlich wahrnahm und seinem Herrn, der eines Sonntags früher als gewöhnlich aus der Kirche kam, anzeigte. Sogleich überlief der Wirth seinen Gast mit Stangen und Spiessen, ehe sich's dieser versah, und machte so dem bösen Handel ein Ende. Diese Schmach konnte Faust nicht vergessen und er gedachte sich deshalb zu rächen. Als im Herbste der Wirth Most und Wein in den Keller brachte und der Hausknecht oft hinab gehen musste, so verlöscht ihm allewege das Licht und man konnte weder mit Fackeln noch Laternen in den Keller kommen, da sie immer ausgeblasen wurden, dazu hörte man noch die ganze Nacht in dem Keller ein solches Poltern mit Küfermeisterschlägeln, | ||
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