sagen:sagenbuchpreussen1-025
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| - | Nach Bekmann, Historische Beschreibung der Chur und Mark | + | Nach Cosmar, Sagen und Miscellen aus Berlins Vorzeit. Bd. II. S. 1-20, |
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| - | Vor anderm ist merkwürdig, | + | Auf der Lindenstraße |
| - | //Quelle: [[autor: | + | Der Brauherr beschloß nun, sich an dem Mädchen für die ihm nach seiner Ansicht angethane Beschimpfung bitter zu rächen; er rief am andern Morgen seine Leute zusammen und erklärte, in der vergangenen Nacht sey sein Geldkasten erbrochen und bestohlen worden. Die Lage der Sache war so, daß nur ein Bekannter der Thäter sein konnte; die Kammer des Schenkmädchens war leer, man fand unter ihren Sachen verschiedene Goldstücke, |
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| + | Nun ließ aber das Gewissen dem Brauherrn keine Ruhe, zumal da auch viele Bürger laut an der Gerechtigkeit des gefällten Urtheils zweifelten; er beschloß also, die Fliesen, aus denen sich die drei Flecken nicht vertilgen ließen, ganz wegnehmen zu lassen, theils um dem Gerede ein Ende zu machen, theils um nicht länger durch den Anblick derselben an sein Verbrechen erinnert zu werden. Allein kaum war dies geschehen, so entstand ein Volksauflauf vor seinem Hause, denn siehe da, jene drei Blutstropfen zeigten sich auf einmal auf der weißen Vorderwand desselben, so daß sie ein Jeder von der Straße aus sehen konnte. Die Volksstimme erklärte dies für das Gericht Gottes wegen des unschuldig vergossenen Blutes, und wahrscheinlich wäre es dem Hause und seinem Besitzer schlecht gegangen, hätte sich nicht die Behörde eingemischt und die drohenden Volkshaufen entfernen lassen. Wolff aber wagte sich nicht mehr auf die Straße, er stellte sich krank, um sein Zimmer nicht verlassen zu dürfen, allein die Strafe des Himmels ereilte ihn früher, als die irdische Gerechtigkeit Hand an ihn legen konnte, seine Gewissensbisse ließen ihm nicht eher Ruhe, bis ihn Wahnsinn aus Furcht vor der Strafe ergriff, er mußte bewacht werden, und doch wußte er eines Nachts seinen Wächtern zu entschlüpfen, | ||
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