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sagen:sagenbucherzgebirge528

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 Nach Richters „Umständlichen aus zuverlässigen Nachrichten zusammengetragenen Chronica der im Meißn. Obererzgebirge gelegenen Nach Richters „Umständlichen aus zuverlässigen Nachrichten zusammengetragenen Chronica der im Meißn. Obererzgebirge gelegenen
-Königl. Kurfürstl. Sächs. freyen Bergstadt St. Annaberg, II. Teil (Annaberg 1738) S. 31, soll Elterlein so viel heißen als „das ältere Lehen“, respectu Schlettau, welches bereits vormals den Schönburgischen Herrn zugestanden.“+Königl. Kurfürstl. Sächs. freyen Bergstadt St. Annaberg, II. Teil (Annaberg 1738) S. 31, soll Elterlein so viel heißen als „das ältere Lehen“, respectu Schlettau, welches bereits vormals den [[familie:schoenburger|Schönburgischen]] Herrn zugestanden.“
  
 Nach anderen soll Elterlein ehedem „Quedlinburg“ geheißen haben. Nach anderen soll Elterlein ehedem „Quedlinburg“ geheißen haben.
  
-Anmerkungen: Bei den Beschwerden und Gefährlichkeiten des Reisens in früheren Jahrhunderten war es Bedürfnis, dass die Reisenden vor einer Reise Gott um Schutz anflehten und nach derselben für seinen Schutz dankten. Diesem Bedürfnisse kam die Kirche dadurch entgegen, dass z. B. im Jahre 888 auf dem Konzil zu Mainz durch Erzbischof Liutbert dem Reifenden gestattet worden war, in Ermangelung einer Kapelle oder Kirche unter freiem Himmel an geweihten tragbaren Altären Messe halten zu lassen. Ein solcher Altar mochte auch da, wo jetzt Elterlein steht, durch das Zistercinserkloster Grünhain errichtet worden sein. Das Recht, derartige Altäre im Freien auszustellen, gehörte mit zu den besonderen Privilegien der Zisterzienserklöster. (S. Joh. Poeschel a. o. a. O., S. 169.)+//Anmerkungen: Bei den Beschwerden und Gefährlichkeiten des Reisens in früheren Jahrhunderten war es Bedürfnis, dass die Reisenden vor einer Reise Gott um Schutz anflehten und nach derselben für seinen Schutz dankten. Diesem Bedürfnisse kam die Kirche dadurch entgegen, dass z. B. im Jahre 888 auf dem Konzil zu Mainz durch Erzbischof Liutbert dem Reisenden gestattet worden war, in Ermangelung einer Kapelle oder Kirche unter freiem Himmel an geweihten tragbaren Altären Messe halten zu lassen. Ein solcher Altar mochte auch da, wo jetzt Elterlein steht, durch das Zistercinserkloster Grünhain errichtet worden sein. Das Recht, derartige Altäre im Freien auszustellen, gehörte mit zu den besonderen Privilegien der Zisterzienserklöster. (S. Joh. Poeschel a. o. a. O., S. 169.)//
  
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sagen/sagenbucherzgebirge528.1720450700.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)