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sagen:rebundus_im_dom_zu_luebeck

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-====== Rebundus im Dom zu Lübeck ====== 
  
-    Ph. H. Friedlieb medulla theologica 
-    Erasm. Francisci höll. Proteus 1057-1065. aus mündl. Sage 
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-Wenn in alten Zeiten ein Domherr zu [[geo:Lübeck]] bald sterben sollte, so fand sich Morgens unter seinem Stuhlkissen im Chor eine weiße [[typ:Rose]], daher es Sitte war, daß jeder, wie er anlangte, sein Kissen gleich umwendete, zu schauen, ob diese [[typ:omen|Grabes-Verkündigung]] darunter liege. Es geschah, daß einer von den Domherrn, Namens Rebundus, eines Morgens diese [[typ:Rose]] unter seinem Kissen fand, und weil sie seinen Augen mehr ein schmerzlicher Dornstachel, als eine Rose war, nahm er sie behend weg und steckte sie unter das Stuhlkissen seines nächsten Beisitzers, obgleich dieser schon darunter nachgesehen und nichts gefunden hatte.  
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-Rebundus, fragte darauf, ob er nicht sein Kissen umkehren wollte? der andere entgegnete, daß er es schon gethan, habe; aber Rebundus sagte weiter: er habe wohl nicht recht zugeschaut und solle noch einmal nachsehen, denn ihm bedünke, es habe etwas Weißes darunter geschimmert, als er dahin geblickt. Hierauf wendete der Domherr sein Kissen um und fand die Grab-Blume; doch sprach er zornig: das sey [[typ:Betrug]], denn er habe gleich Anfangs fleißig genug zugeschaut und unter seinem Sitz keine Rose gefunden.  
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-Damit schob und stieß er sie dem Rebundus wieder unter sein [[typ:Kissen]], dieser aber wollte sie nicht wieder sich aufdrängen lassen, also daß sie einer dem andern zuwarf und ein Streit und heftiges Gezänk zwischen ihnen entstand. Als sich das Capitel ins Mittel schlug und sie aus einander bringen, Rebundus aber durchaus nicht eingestehen wollte, daß er die [[typ:Rose]] am ersten gehabt, sondern auf seinem unwahrhaftigen Vorgeben beharrte, hub endlich der andere, aus verbitterter Ungeduld, an zu wünschen: „Gott wolle geben, daß der von uns beiden, welcher Unrecht hat, statt der Rosen in Zukunft zum Zeichen werde und wann ein Domherr sterben soll, in seinem Grabe klopfen möge, bis an den jüngsten Tag!“ Rebundus, der diese Verwünschung wie einen leeren Wind achtete, sprach [[typ:frevel|frevellich]] dazu: „Amen! es sey also!“ 
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-Da nun Rebundus nicht lange darnach starb, hat es von dem an unter seinem Grabsteine, so oft eines Domherrn Ende sich nahte, entsetzlich geklopft, und es ist das Sprichwort entstanden: „Rebundus hat sich gerührt, es wird ein Domherr sterben!“ Eigentlich ist es kein bloßes Klopfen, sondern es geschehen unter seinem sehr großen, langen und breiten Grabstein drei Schläge, die nicht viel gelinder krachen, als ob das Wetter einschlüge oder dreimal ein Karthaunen-Schuß geschähe. Beim dritten Schlag dringt über dem Gewölbe der Schall der Länge nach durch die ganze Kirche mit so starkem Krachen, daß man denken sollte, das Gewölbe würde ein- und die Kirche übern Haufen fallen.  
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-Es wird dann nicht blos in der Kirche, sondern auch in den umstehenden Häusern vernehmlich gehört Einmal hat sich Rebundus an einem Sonntage, zwischen neun und zehn Uhr mitten unter der Predigt geregt und so gewaltig angeschlagen, daß etliche Handwerksgesellen, welche eben auf dem Grabstein gestanden und die Predigt angehört, theils durch starke Erhebung des Steins, theils aus Schrecken, nicht anders herabgeprellt wurden, als ob sie der Donner weggeschlagen hätte.  
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-Beim dritten entsetzlichen Schlag wollte jedermann zur Kirche hinaus fliehen, in der Meinung, sie würde einstürzen, der Prediger aber ermunterte sich und rief der Gemeinde zu, da zu bleiben und sich nicht zu fürchten; es wäre nur ein Teufels-Gespenst, das den Gottesdienst stören wolle, das müsse man verachten und ihm im Glauben Trotz bieten. Nach etlichen Wochen ist des Dechants Sohn verblichen, denn Rebundus tobte auch, wenn eines Domherrn naher Verwandter bald zu Grabe kommen wird.  
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-//Quelle: [[autor:grimm|Brüder Grimm]], [[buch:deutschesagen|Deutsche Sagen]], Band 1, S. 352 - 355, 1816// 
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-{{tag>sagen grimm deutschesagen1 erasmusfrancisci lübeck domlübeck rose kissen omengrabstein}} 
sagen/rebundus_im_dom_zu_luebeck.1660907209.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)