sagen:oberharz179
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| ====== Die unschuldig Hingerichtete ====== | ====== Die unschuldig Hingerichtete ====== | ||
| - | Zu [[geo:osterrodeharz|Osterode]] diente in einem Hause eine Magd, die war bisher ganz redlich gewesen, und der Eigenthümer des Hauses beschuldigte sie eines Diebstahls, sie sollte nämlich einen Ring gestohlen haben. Die Magd betheuerte zwar lange ihre Unschuld, aber es half nichts, sie wurde ins Gefängniß gebracht. Damals galt aber das Gesetz: daß wer fünf Thaler an Werth gestohlen hätte, den Galgen bekleiden müßte, und deshalb wurde die Magd auch nach dem Uehrderberge unweit Osterode zum Galgen geführt. | + | Zu [[geo:osterodeharz|Osterode]] diente in einem Hause eine Magd, die war bisher ganz redlich gewesen, und der Eigenthümer des Hauses beschuldigte sie eines Diebstahls, sie sollte nämlich einen Ring gestohlen haben. Die Magd betheuerte zwar lange ihre Unschuld, aber es half nichts, sie wurde ins Gefängniß gebracht. Damals galt aber das Gesetz: daß wer fünf Thaler an Werth gestohlen hätte, den Galgen bekleiden müßte, und deshalb wurde die Magd auch nach dem Uehrderberge unweit Osterode zum Galgen geführt. |
| Es begleitete sie aber dahin ein frommer Pfarrer, der sie tröstete und zur Beichte aufforderte; | Es begleitete sie aber dahin ein frommer Pfarrer, der sie tröstete und zur Beichte aufforderte; | ||
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