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+ | ====== Eine unglückliche Liebesgeschichte ====== | ||
+ | (1695) | ||
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+ | Der Hauptsache nach wirkliche Begebenheit. Viele der Einzelheiten erzählt eine handschr. | ||
+ | Fortsetzung von Tratziger’s Chronik. – Siehe auch Dr. Gesscken, die Leichenbegängnisse | ||
+ | im siebenzehnten Jahrhundert in der Zeitschr. für Hamb. Geschichte, I. 504. | ||
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+ | Licentiat Meinssen war ein gescheuter junger Rechtsgelehrter zu geo: | ||
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+ | Nun hätte zwar der Sohn versuchen können, ohne des Vaters fernere Beihülfe sein Brodt sich zu erwerben, und dann, als selbstständiger Bürger, von E. H. Rath supplicando eine bei sothanen Umständen stattnehmige Dispensation von der gesetzlichen Heiraths-Erlaubniß des Vaters, und, da sonst nichts im Wege, die Verstattung der Copulation erbitten können. Und das wäre den Rechten nach wohl gegangen. Aber es war dazumal in Hamburg sehr ungewöhnlich, | ||
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+ | Der Vater mochte nun wohl fühlen, daß seine Grausamkeit den Sohn auf solchen leidigen Trost bringe, aber anstatt in sich zu schlagen, trieb er’s nur noch ärger, indem er erklärte: würde der Sohn noch ferner mit dem Mädchen verkehren, so werde er ihn, kraft väterlichen Rechts, als einen mißrathenen Buben ins Zuchthaus sperren lassen; für den Fall aber, daß er nach seinem, des Vaters, Tode die Heirath vollziehe, solle er enterbet und mit seinem Fluche behaftet sein. | ||
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+ | Das Enterben hätte nun den guten Licentiaten nicht gebeugt, aber die übrigen Drohungen schlugen ihn völlig zu Boden; er wurde schwermüthig und tiefsinnig, und ehe man sich dessen versah, hatte der arme junge Mensch versucht, sich mit seinem Degen ein Leides anzuthun, woran er jedoch von den Dienern des Vaters verhindert wurde. Als nun dieser, statt dem Kranken zarte Pflege augedeihen zu lassen, drei Kerls von der Nachtwache kommen ließ, um seiner zu hüten, da glaubte der Licentiat: sie kämen, um ihn ins Zuchthaus zu bringen. Und heimlich und gewandt wußte er sich eine geladene Büchse aus des Vaters Gewehrkammer zu verschaffen; | ||
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+ | Was der Vater dabei empfunden hat, weiß man nicht. Aber bekannt wurde, daß er 4000 Thaler der Stadtcasse zu bezahlen sich erbot, wenn E. H. Rath seinem unglücklichen Sohne ein ehrlich Begräbniß in St. Catharinen-Kirche verstatten wolle. Das that er um der Familien-Ehre willen. Senatus war nicht abgeneigt, Ministerium aber protestirte heftig dagegen, und besonders der Jacobitische Pastor Dr. Mayer wollte in seinem bekannten Eifer den Leichnam des armen Lic. Meinssen durchaus dem Scharfrichter zur unehrlichen Einscharrung auf dem Galgenfelde überantwortet wissen. Endlich ward die Sache so vermittelt, daß er zwar nicht in einer Kirche, aber auch nicht unterm [[lex: | ||
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+ | Es dauerte aber auch mit ihm nicht lange mehr. Schon nach wenigen Wochen starb er vor Gram und Gewissensqual an einem hitzigen Fieber. Da es offenkundig war, daß er an seines Sohnes Verzweiflung und Selbstmord die Schuld trug, so ging sein Begräbniß ohne Sang und Klang, ohne Klage und Trauer-Begleitung dahin. Auch seiner Leiche war kein Geistlicher gefolgt. | ||
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