sagen:grimmds2-585
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| + | ====== Die Gräfin von Orlamünde ====== | ||
| + | Waldenfels antiquitatis selectae libri XII. Norimb. 1677. 4. p. 465 - 474. | ||
| + | Vgl. Jungs Anmerk. zum Titelkupfer seiner Geisterkunde. | ||
| + | Otto, Graf zu [[geo: | ||
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| + | Der Volkssage nach sollen nun die Kinder diesem Meuchelmörder geschmeichelt und ihn ängstlich gebeten haben: „lieber Hayder, laß mich leben! ich will dir Orlamünden geben, auch Plassenburg des neuen, es soll dich nicht gereuen“ sprach das Knäblein; das Töchterlein aber „lieber Hayder, laß mich leben, ich will dir alle meine Docken geben.“ Der Mörder wurde hierdurch nicht gerührt, und vollbrachte die Unthat; als er später noch andre Bubenstücke ausgerichtet hatte, und gefangen auf der Folter lag, bekannte er „so sehr ihn der Mord des jungen Herrn reue, der in seinem Anbieten doch schon gewußt habe, daß er Herrschaften auszutheilen gehabt: so gereue ihn noch hundert Mal mehr, wenn er der unschuldigen Kinderworte des Mägdleins gedenke.“ | ||
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| + | Die Leichname der beiden Kinder wurden im [[kirche: | ||
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| + | Nach einer andern Sage soll die Gräfin die Kinder selbst getödtet, und zwar Nadeln in ihre zarte Hirnschalen gesteckt haben. Der Burggraf hatte aber unter den vier Augen die seiner beiden Eltern gemeint, und heurathete hernach die Gräfin dennoch nicht. Einigen zufolge ging sie, von ihrem Gewissen gepeinigt, barfuß nach [[geo: | ||
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| + | Noch gewöhnlicher aber wird erzählt: daß sie in Schuhen, inwendig mit Nadeln und Nägeln besetzt, anderthalb Meilen von Plassenburg nach Himmelskron ging, und gleich beim Eintritt in die Kirche todt niederfiel. Ihr Geist soll in dem Schloß umgehen. | ||
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