sagen:grimmds2-450
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| + | ====== Von König Carl und den Friesen ====== | ||
| + | Altfriesengesetz. ed. Wierdsma I, S. 103 – 108 | ||
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| + | Da suchte man die Sühne so lange, bis man sie endlich in die Hand der beiden Könige selber legte: „wer von ihnen den andern an Stillstehen überträfe, | ||
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| + | Da ließ König Carl seinen Handschuh entfallen. Da hub ihn König Radbod auf, und reichte ihn König Carl. Da sprach Carl: ha, ha, das Land ist mein, und lachte; darum hieß sein Ort Hacheuse. Warum? sprach Radbod. Da sprach Carl: ihr seyd mein Mann worden. Da sprach Radbod: o wach (o weh) darum hieß sein Ort Wachense. | ||
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| + | Da fuhr König Radbod aus dem Lande, und König wollte ein Thing (Gericht) halten; da vermocht er nicht, denn so viel lediges Landes war nicht da, darauf er dingen konnte. Da sandte er in die sieben Seelande, und hieß ihnen, daß sie ihm eine freie Stelle gewonnen, darauf er möchte dingen. Da kauften sie mit Schatz und mit Schilling Deldemanes. Dahin dingte er, und lud die [[volk: | ||
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| + | Da baten sie Frist zu ihrer Vorsprechung. Da gab er ihnen Urlaub. Des andern Tages hieß er sie, daß sie vor das Recht führen. Da kamen sie, und erwählten Vorsprecher, | ||
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| + | Da sprach der König: nun leg ich euch vor drei Kören, was euch lieber ist: daß man euch tödte? oder daß ihr alle eigen (leibeigen) werdet? oder daß man euch ein Schiff gebe, so fest und so stark, daß es eine Ebbe und eine Flut mag ausstehen, und das sonder Riem und Ruder, und sonder Tau? Da erkoren sie das Schiff, und fuhren aus mit der Ebbe so fern weg, daß sie kein Land mehr sehen mochten. Da war ihnen leid zu Muth. | ||
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| + | Da sprach einer, der aus [[vip: | ||
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| + | Da sie die Betung gethan hatten, sahen sie einen dreizehnten am Steuer sitzen, und eine Achse auf seiner Achsel, da er mit ans Land steuerte, gegen Strom und Wind. Da sie zu Land kamen, da warf er mit der Achse auf das Land, und warf einen Erdwasen auf. Da entsprang da ein Born, davon heißt die Stelle: zu Achsenhof. Und zu Eschweg kamen sie zu Land, und saßen um den Born herum; und was ihnen der dreizehnte lehrte, das nahmen sie zu Recht an. Doch wußte niemand, wer der dreizehnte war; so gleich war er jedem unter ihnen. Da er ihnen das Recht gewiesen hatte, waren ihrer nur zwölf. Darum sollen in dem Land allzeit dreizehen Asegen seyn, und ihr Urtheil sollen sie fällen zu Achsenhof und zu Eschwege, und wenn sie entzwei sprechen (verschiedener Meinung sind) so haben die sieben die sechs einzuhalten. | ||
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| + | So ist das Landrecht aller Friesen. | ||
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