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sagen:graessesachsen774

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-Der Landstrich in der [[region:Oberlausitz]], welchen das Städtlein [[geo:bernstadteigen|Bernstadt]] und die Dörfer Alt-Bernsdorf, geo:schönaueigen|Schönau, Dittersbach, Ober- und Nieder-Kießdorf, Cunnersdorf und Naundorf mit dem Nonnenwalde umfaßt, heißt bis auf diesen Tag noch der Eigen und zwar aus folgendem Grunde.+Der Landstrich in der [[region:Oberlausitz]], welchen das Städtlein [[geo:bernstadteigen|Bernstadt]] und die Dörfer Alt-Bernsdorf, [[geo:schönaueigen|Schönau]][[geo:dittersbacheigen|Dittersbach]], Ober- und Nieder-Kießdorf, Cunnersdorf und Naundorf mit dem Nonnenwalde umfaßt, heißt bis auf diesen Tag noch der [[region:Eigen]] und zwar aus folgendem Grunde.
  
-Um das J. Chr. 1320 wohnte der Besitzer aller dieser Güter, ein Herr von Biberstein auf dem schönen Hutberge in einem prächtigen Schlosse mit seiner frommen und züchtigen Gemahlin, einer Schwester der damaligen [[typ:abt|Aebtissin]] des [[kirche:sanktmarienstern|Klosters Marienstern]]. Obwohl er aber an allen Erdengütern Ueberfluß hatte, so wurde ihm doch von Gott das Geschenk eines Leibeserben versagt; darum vermachte er Alles, was er besaß, dem Kloster, dergestalt, daß die Aebtissin, seine Schwägerin, es so lange sie lebe, eigenthümlich besitzen solle. +Um das J. Chr. 1320 wohnte der Besitzer aller dieser Güter, ein Herr von Biberstein auf dem schönen Hutberge in einem prächtigen Schlosse mit seiner frommen und züchtigen Gemahlin, einer Schwester der damaligen Aebtissin des [[kirche:sanktmarienstern|Klosters Marienstern]]. Obwohl er aber an allen Erdengütern Ueberfluß hatte, so wurde ihm doch von Gott das Geschenk eines Leibeserben versagt; darum vermachte er Alles, was er besaß, dem Kloster, dergestalt, daß die Aebtissin, seine Schwägerin, es so lange sie lebe, eigenthümlich besitzen solle. 
  
 Andere sagen, er habe es der genannten Aebtissin als Eigenthum vermacht und diese es dann dem Kloster hinterlassen. Genug, von da an wurden diese Güter „der Aebtissin Eigen“ oder kurzweg „der Eigen“ genannt. Andere sagen, er habe es der genannten Aebtissin als Eigenthum vermacht und diese es dann dem Kloster hinterlassen. Genug, von da an wurden diese Güter „der Aebtissin Eigen“ oder kurzweg „der Eigen“ genannt.
  
-//Quelle: [[autor:graesse|Johann Georg Theodor Grässe]]: [[buch:sagenschatzsachsen|Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen]], Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 164; [[https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Graesse_Sagenschatz_Sachsens_II_164.jpg&oldid=-|Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource (Version vom 1.8.2018)]]//+//Quelle: [[autor:graesse|Johann Georg Theodor Grässe]]: [[buch:sagenschatzsachsen|Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen]], Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 164//
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-{{tag>sagen grässe sagenschatzsachsen2 oberlausitz eigen bernstadteigen sanktmarienstern ursprung name abt 1320}}+{{tag>sagen grässe sagenschatzsachsen2 v2a}}
  
  
sagen/graessesachsen774.1681497740.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)