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sagen:graessesachsen754

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 +====== Des Büttels Flasche zu Bautzen ======
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 +    Köpping in Vulpius’ Curiositäten Bd. II. S. 214 (m. Abbildung). cf. 
 +    Heckel, Chronik v. Bischoffswerda S. 35. 
 +    Sachsengrün 1861. S. 227.
 +
 +Im Mittelalter bis gegen das Ende des 17ten Jahrhunderts war es eine gewöhnliche Strafe für zänkische Weiber, die sich mit Worten und Werken gegen einander vergangen hatten, durch die Stadt die sogenannten Schandsteine tragen zu müssen. Weil nun dieselben in [[geo:Bautzen]] die Form einer runden Flasche hatten, die an einem eisernen Kettengeschmeide um den Hals der Delinquentin gehängt ward, so nannte man diese Strafe das Flaschentragen oder das Trinken aus des Büttels Flasche. 
 +
 +In [[geo:bischofswerda|Bischoffswerda]] wurden im Jahre 1648 zwei solche Flaschen oben an das Rathhaus gehängt, in Budissin aber hingen sie an der Ecke des Gewandhauses über dem Pranger. Am 13. October 1678, wo ein Bettelweib die eine Flasche von Stein, welche an der Waage hing, am Halse drei Mal um’s Rathhaus tragen mußte, während ihr der Gerichtsdiener voranging, scheint diese Strafe zu Budissin zum letzten Male angewendet worden zu sein. Auf dieser Flasche waren zwei Weiber abgebildet, die sich gegenseitig zankten und drohten, und über ihnen stand der Vers: „Wenn sich Magd und Weiber schlagen, müssen sie die Flaschen tragen.“ 
 +
 +In [[geo:Oschatz]] konnte man noch im Jahre 1813 an der Giebelseite des Rathhauses über dem Pranger die 1526 verfertigten steinernen Flaschen sehen. 
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 +//Quelle: [[autor:graesse|Johann Georg Theodor Grässe]]: [[buch:sagenschatzsachsen|Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen]], Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 137//
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 +{{tag>sagen grässe sagenschatzsachsen2 sachsengrün oberlausitz bautzen rathaus strafe flasche kette bischofswerda 1526 1648 1678 hals oschatz weib waage  büttel strafe streit bettler gerichtsdiener pranger 1678 Schandstein vers v2}}
  
  
-[[autor:graesse|Johann Georg Theodor Grässe]]: [[buch:sagenschatzsachsen|Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen]], 
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