sagen:graessesachsen751
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| sagen:graessesachsen751 [2023/07/11 16:20] – ewusch | sagen:graessesachsen751 [2025/01/30 17:52] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| [[sagen: | [[sagen: | ||
| - | [[capitel: | + | **[[capitel: |
| [[sagen: | [[sagen: | ||
| Zeile 9: | Zeile 9: | ||
| aufmerksam gemacht, wofür ich ihm hiermit öffentlich danke. Der Verf.)) | aufmerksam gemacht, wofür ich ihm hiermit öffentlich danke. Der Verf.)) | ||
| - | Um die Mitte des 16. Jahrhunderts hat sich ein [[typ:Student]] aus [[land: | + | Um die Mitte des 16. Jahrhunderts hat sich ein Student aus [[land: |
| - | Als ihn nun einmal ein [[typ:Schuster]], Namens Hienke, wohnhaft an der Seydauer Brücke, nicht wenig verspottet und für ein Paar ihm gefertigte Schuhe die Bezahlung mit großem Ungestüm verlangt hatte, so fragte er den erwähnten Schuster im Eifer, ob er nicht zu seiner Bezahlung dürres | + | Als ihn nun einmal ein Schuster, Namens Hienke, wohnhaft an der Seydauer Brücke, nicht wenig verspottet und für ein Paar ihm gefertigte Schuhe die Bezahlung mit großem Ungestüm verlangt hatte, so fragte er den erwähnten Schuster im Eifer, ob er nicht zu seiner Bezahlung dürres Leder annehmen wolle? Der Schuster geht dies ein. Was thut nun der tolle Barthel? Er ersteigt an einem Sonnabend (den 17. Septbr. 1558) um Mitternacht den vor dem Lauenthore befindlichen Galgen, nimmt zwei daran befindliche justificirte Körper, so fast drei Jahre gehangen hatten, davon ab, trägt solche als ein großer und starker Mensch auf seiner Achsel und unter dem einen Arme im Dunkeln über die Viehweide, den h. Geistberg und die Seydauer Brücke an die Drahtmühle, |
| - | Da nun der Schuster am andern Morgen früh seine Hausthür aufmacht, wird er seine dürre Bezahlung, sowie der Drahtzieher seine Beschimpfung mit Schrecken gewahr. Beide zeigen diese verwegene und boshafte That gerichtlich an. Bartholomäus ward arretirt, vernommen und sodann bei Nacht durch Gerichtsdiener sammt einer großen Bürde Bücher, die er beständig bei sich trug, aus der Stadt weg und über die Grenze geführt, der [[typ:Scharfrichter]] aber mußte auf Befehl die beiden Körper wiederum an Ort und Stelle schaffen und aufs Neue aufhängen lassen, dafür er auch den sonst gebräuchlichen Lohn noch einmal bekommen hat. Seit der Zeit sagt man: Zu [[geo:Bautzen]] hängt man die Diebe zweimal.((Es giebt auch noch einen Spruch auf die Strenge der Gerichte der Stadt Bautzen. Kommst du von Bautzen ungefangen (von Görlitz ungehangen, von Zittau ohne Weib etc.) s. Hoffmann, Scr. Lusat. Thl. I. 1. S. 110. cf. 408. 415. 501. 505. I, 2, 2. S. 914. Hering’s Zeitschr. Vergangenheit und Gegenwart 1812. S. 174.)) | + | Da nun der Schuster am andern Morgen früh seine Hausthür aufmacht, wird er seine dürre Bezahlung, sowie der Drahtzieher seine Beschimpfung mit Schrecken gewahr. Beide zeigen diese verwegene und boshafte That gerichtlich an. Bartholomäus ward arretirt, vernommen und sodann bei Nacht durch Gerichtsdiener sammt einer großen Bürde Bücher, die er beständig bei sich trug, aus der Stadt weg und über die Grenze geführt, der Scharfrichter aber mußte auf Befehl die beiden Körper wiederum an Ort und Stelle schaffen und aufs Neue aufhängen lassen, dafür er auch den sonst gebräuchlichen Lohn noch einmal bekommen hat. Seit der Zeit sagt man: Zu Bautzen hängt man die Diebe zweimal.((Es giebt auch noch einen Spruch auf die Strenge der Gerichte der Stadt Bautzen. Kommst du von Bautzen ungefangen (von Görlitz ungehangen, von Zittau ohne Weib etc.) s. Hoffmann, Scr. Lusat. Thl. I. 1. S. 110. cf. 408. 415. 501. 505. I, 2, 2. S. 914. Hering’s Zeitschr. Vergangenheit und Gegenwart 1812. S. 174.)) |
| - | //Quelle: [[autor: | + | //Quelle: [[autor: |
| ---- | ---- | ||
| - | {{tag> | + | {{tag> |
sagen/graessesachsen751.1689085241.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)
