sagen:graessepreussenii892
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| + | ====== Das Lehnausrufen ====== | ||
| + | S. Landau in d. hess. Zeitschr. Bd. II. S. 272 etc. | ||
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| + | Zu Ende des 17. Jhdts. war in Hessen noch das sogenannte Lehnausrufen sehr Mode auf den Dörfern. Die jungen Burschen gingen am Walpurgisabend zusammen, mit Peitschen((Im Ziegenhainschen thun dies die jungen Burschen angeblich um die Geister zu vertreiben (s. Landau a.a.O. Bd I. S. 353.))) versehen, vor ihren Ort, einer trennte sich von dem Haufen, stellte sich, wenn es möglich war, etwas erhöht, sei es auf eine Anhöhe, oder kletterte wohl gar auf einen Baum und rief: | ||
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| + | Hier steh ich auf der Höhe\\ | ||
| + | Und rufe aus das Lehn, das Lehn, das erste (zweite etc.) Lehn,\\ | ||
| + | Daß es die Herrn recht wohl verstehn,\\ | ||
| + | Wem soll das sein?\\ | ||
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| + | Die übrige Versammlung antwortet, indem sie nun die Namen eines Burschen und eines Mädchens nennt, mit dem Zusatz: »In diesem Jahr noch zur Ehe!« Dann wird wieder wie zu Anfang des Actes gesungen und mit den Peitschen geschnappt, und dieses wiederholt sich, bis die Reihe der Heirathsfähigen durchgegangen ist. Die auf solche Weise Zusammengegebenen werden Mailehen genannt, und es tritt für sie die Verpflichtung ein, das ganze Jahr hindurch mit Niemand anders zu tanzen((Aehnlich ist das, was oben Nr. 759 über das Recht der Fürsten, ihre Hofleute beliebig mit jungen Mädchen zu verheirathen, | ||
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| + | Im Hersfeldischen hat sich dieses Lehnausrufen in einer modificirten Form so erhalten, daß dort vor dem Beginn der Kirmeß und anderer Festlichkeiten, | ||
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